Ehrenamtlichkeit und Entschädigung

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Die Mandatsausübung erfolgt grundsätzlich ehrenamtlich. Das heißt, Stadträtinnen und Stadträte engagieren sich nicht als Berufspolitiker sondern in ihrer Freizeit für das Wohl ihrer Stadt. Sie erhalten für diese Tätigkeit eine steuerpflichtige Aufwandsentschädigung. Durch diese sollen Verdienstausfälle und Mehraufwendungen im Rahmen … Weiter

Vorlagen im Stadtrat

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In der monatlichen Sitzung des Stadtrates befassen sich die Stadträtinnen und Stadträte zu einem großen Teil mit Beschlussvorlagen der Stadtverwaltung. Diese werden in den Fachämtern erstellt und in den Fachausschüssen vorberaten. Aus dieser Vorberatung wird in der Regel eine Beschlussempfehlung … Weiter