Chemnitzer Abfallgebühren als Spielball politischer Befindlichkeiten – SPD-Fraktion warnt vor den Folgen der Ablehnung der Abfallgebührensatzung

Mit der heutigen Abstimmung, der Abfallgebührensatzung nicht zuzustimmen, hinterlässt ein Teil des Stadtrats eine gewaltige Bürde für die Stadt. Bei Stimmengleichheit von 25:25 fand die lange vorberatene Satzung keine Mehrheit.

Aus Sicht der SPD-Fraktion wurde die Satzung zum Spielball politischer Befindlichkeiten und hinterlässt einen Schwebezustand.

„Ob am Ende die Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler mit einer noch höheren Gebührensteigerung dafür tiefer in die Tasche greifen müssen oder ob wir für den Ausgleich der Unterdeckung den Haushalt angreifen müssen, lässt sich noch nicht abschätzen.“, erklärt Stadträtin Wilma Meyer, die im Stadtrat und in allen Vorberatungen immer wieder auf die Notwendigkeit der Satzung hinwies.

Die Fraktionsvorsitzende Jacqueline Drechsler zeigt sich betroffen von den ausgetauschten Argumenten und der daraus folgenden Abstimmung: „Aus mehreren Fraktionen war deutlich kommuniziert worden, dass es in der Gebührensatzung Hebel geben muss, die eine Abfallvermeidung stärken. Mit der anschließenden Abstimmung werden wir wohl zunächst einiges an Scherben zusammenkehren müssen anstatt konstruktive Lösungen zu finden.“

In der Stadtratssitzung hatte Stadträtin Wilma Meyer schlüssig dargestellt, welche Hintergründe zur vorgelegten Verwaltungsvorlage führten und welche Notwendigkeit eine Abfallgebührensatzung darstellt.

Hintergrund zur Abfallgebührensatzung

1. Der ASR als Entsorger der Stadt Chemnitz hat dieselben Kostensteigerungen wie jedes andere Unternehmen zu tragen, gestiegene Energie- und Spritpreise, die CO2-Bepreisung und die üblichen Tarifanpassungen im Personalbereich.

2. Trotz dieser allmählich steigenden Kosten, die sich für Bürgerinnen und Bürger in einer jährlichen Teuerungsrate von 1 bis 2 % bemerkbar machen, sind die Gebühren des ASR in den letzten 12 Jahren konstant geblieben.

3. Das liegt an einer gesetzlichen Besonderheit des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes, an das sich der ASR völlig korrekt hält. Er verfügte aus alten Gebührenkalkulationen über Kalkulationsüberschüsse, die sich in der so genannten Gebührenausgleichsrückstellung ansammelten.

Der ASR ist gesetzlich verpflichtet, diese Rückstellungen bis zum endgültigen Verbrauch für die Dämpfung der Gebühren einzusetzen. So wurden die tatsächlich vorhandenen Kostensteigerungen nicht auf die Bürgerinnen und Bürger umgelegt, sondern konnten durch die Auflösung dieser Rückstellung künstlich abgefedert werden. Jetzt ist diese Rückstellung aufgebraucht und somit kommt die tatsächliche Kostensteigerung für die Bürgerinnen und Bürger zum Tragen.

5. Vor dem Hintergrund, dass dieser Anstieg die Kostensteigerungen der letzten 12 Jahre abbildet, ergibt dies einen jährlichen Preisanstieg, der der allgemeinen Teuerungsrate von ca. 2 % entspricht.

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