Fortschreibung des Garagenkonzepts soll Klarheit für Garagenbesitzer bringen

In einem Beschlussantrag fordern die SPD-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE die Stadtverwaltung auf, das bereits bestehende Konzept zur zukünftigen Nutzung kommunaler Garagengrundstücke fortzuschreiben.

Einerseits soll die BevölkerungsentwGaragen_Kassbergicklung der letzten Jahre in die Betrachtung der Standorte einbezogen werden und somit Klarheit für die Garagenbesitzer geschaffen werden, welche Garagengrundstücke sinnvoll weiter zu nutzen sind und wo aus städtebaulicher Sicht andere Nutzungen der Grundstücke vorgesehen sind.

„Mit dem Vorliegen des Konzepts sollen die Garagenbesitzer dann die nötige Planungssicherheit haben. Bis dahin sollen auch keine weiteren Änderungen der Eigentumsverhältnisse vorgenommen werden.“, betont der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion Detlef Müller. Über bereits laufende Verfahren erwarten die Stadträte entsprechende Information im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss.

Für Aufregung hatte zuletzt auch gesorgt, dass die gesonderten Regelungen des Schuldrechtsanpassungsgesetzes 2022 enden. Somit müssten Garagenbesitzer ab 2023 für die Abrisskosten ihrer Garagen vollumfänglich aufkommen. Möglichkeiten, die finanziellen Belastungen zu minimieren, sollen in der Fortschreibung des Konzepts ebenfalls mit einbezogen werden.

Update: Hier finden Sie den am 15.06.2016 im Stadtrat gefassten Beschluss.

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