Fraktionen SPD und DIE LINKE regen Struktur zur Konfliktlösung im öffentlichen Raum an

Wo Menschen zusammen kommen und zusammen leben ist die Entstehung von Konflikten zwar nicht die logische Folge, aber auch nicht auszuschließen. Der Umgang mit derlei Konflikten im öffentlichen Raum ist daher stets ein Thema, welches die verschiedenen Fachämter und den Stadtrat beschäftigt.
Die Stadt Chemnitz verfügt bereits über funktionierende Strukturen, die im Einzelnen tätig werden oder sind: Streetworking, Quartiersmanagement, Stadtordnungsdienst, aber auch externe Einrichtungen wie Drogen- und Suchtberatungsstellen, Betreuungsstrukturen bei Großvermietern wie GGG oder Wohnungsgenossenschaften bis hin zur Polizei. Diese handeln jedoch zumeist lediglich im Interesse der eigenen Klienten bzw. des eigenen Amtes und können damit nicht über- bzw. allparteilich agieren. Genau auf die Allparteilichkeit kommt es jedoch im Konfliktvermittlungsprozess an und diese Herangehensweise kann der Schlüssel zum Erfolg sein.
Mit einem Beschlussantrag regen die Fraktionen DIE LINKE und SPD nun an, eine Struktur zu schaffen, in der die vorhandenen Akteurinnen und Akteure zusammenfinden und daraus ein Modell zur Konfliktlösung entstehen soll.
Denkbar sei eine vorgeschaltete Konfliktvermittlung und –vermeidung, bevor ein ordnungsrechtliches Einschreiten notwendig wird. Lärmbeschwerden bei sich häufenden Feiern im Wohngebiet, Alkoholkonsum auf dem Spielplatz um die Ecke oder Vandalismus in der Parkanlage – manche Konflikte lassen auf diesem Wege entschärfen und durch die Veränderung von Sichtweisen im Idealfall auch vermeiden. Ersetzen
kann ein solcher Ansatz das ordnungsrechtliche Handeln freilich nicht. Erfahrungen aus Städten wie München oder Wien machen jedoch deutlich, dass ein sogenanntes „allparteiliches“, weil übergreifendes, Konfliktmanagement erfolgreich funktionieren kann.
Die beiden Fraktionen wollen bis Herbst 2019 prüfen lassen ob und mit welchen Rahmenbedingungen solch ein Ansatz in Chemnitz greifen kann. Dabei sollen ausdrücklich jene Strukturen berücksichtigt werden, die aktuell bereits in Konfliktfeldern vermittelnd, beratend oder ordnungsrechtlich agieren.
Den Beschlussantrag gibt es hier zum Nachlesen.

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