Garagenkonzeption liegt vor

170310_Garagen_KutusowDie von der Verwaltung nunmehr vorgelegte Garagenkonzeption  (B-086/2017) geht auf die Forderung der Fraktionen von SPD und Die Linke zurück, langfristig und transparent über die weitere Entwicklung
der auf kommunalen Grundstücken befindlichen Garagenstandorte zu beraten. Sie enthält drei wesentliche Punkte:

  • Grundsätzliche Entscheidung durch Ausschuss oder Stadtrat über jedwede Veränderungen im Status der Garagengemeinschaft,
  • Einräumung des Vorkaufsrechts für Garagengemeinschaften (juristische Personen)
  • sowie Klarheit über den
    gegenwärtigen Status im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung.

Die Einordnung in die jeweiligen Kategorien werden noch vor Beschlussfassung durch die Stadträte in den
Wahlkreisen geprüft.

Problematisch sehen die Fraktionen jedoch die Erhöhung der Nutzungsentgelte. Unseren Berechnungen zufolge ergibt sich aus Verkehrswert, Pachtdauer und anzunehmender Verzinsung ein neuer jährlicher Pachtzins von 80,00 Euro. Weiterhin schlagen wir vor, dass die von den Garageneigentümern zu zahlenden Nebenkosten nicht mehr durch Einzelabrechnungen eingezogen werden, sondern als jährlicher Pauschalbetrag in Höhe von 20,00 Euro erhoben werden. Dies verringert den Aufwand für Verwaltung und Garageneigentümer gleichermaßen.

Dieser Berechnungsansatz nimmt zudem darauf Rücksicht, dass es sich bei einem Großteil der Garagen auf kommunalen Grundstücken um so genannte DDR-Alteigentumsfälle handelt. Diese Garagen wurden ursprünglich auf eigene Kosten der jetzigen Pächter bzw. deren Rechtsvorgänger (nach Zahlung einer Ablöse) unter staatlicher Zusicherung eines unbefristeten und grundsätzlich unkündbaren Nutzungsrechts an der Fläche errichte. Eine dem Rechnung tragende moderate Pachtpreiserhöhung dient damit zugleich dem Interessensausgleich und der Wahrung des Rechtsfriedens.

Weiterhin wurden die Stadträtinnen und Stadträte in Gesprächen mit verschiedenen Garagengemeinschaften darauf hingewiesen, dass zunehmend Garagen von einzelnen Personen und Firmen erworben werden, um diese dann unterzuvermieten. Damit wird der Wille des Stadtrates und der Nutzer, die Garagengemeinschaften nicht zu privatisieren, schrittweise umgangen. Ebenso ist in diesen Fällen zu beobachten, dass die Mietkosten deutlich über dem von der Stadt
vorgeschlagen Pachtzins liegen. Da für die beiden Fraktionen Garagen einen Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge darstellen, fordern sie die Verwaltung auf, geeignete Schritte gegen die Untervermietung zu unternehmen.

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