Gliederungen des Stadtrates

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Rathaus IIDie Ausschüsse bereiten die Beschlüsse des Stadtrates vor oder beschließen eigenständig im Rahmen der ihnen übertragenen Kompetenzen. Beiräte, wie der Ausländer-, der Senioren- oder der Behindertenbeirat, sollen die Interessen bestimmter Bevölkerungsgruppen vertreten, ihre Ideen und Vorschläge in die Arbeit des Stadtrates einbringen und diesen beraten.

Als Mitglieder in den Aufsichtsräten kontrollieren Stadträtinnen und Stadträte die Tochterunternehmen der Stadt und tragen dabei Verantwortung für die wirtschaftlichen Interessen der Beteiligungen auf der einen und die Interessen der Kommune auf der anderen Seite.

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