Hanka Kliese und Detlef Müller zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Veröffentlicht in: Aktuelle Meldungen | 0

Betreute Menschen dürfen nicht von Wahlen ausgeschlossen werden

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass der Ausschluss von behinderten oder vollbetreuten Menschen von Bundestags- und Europawahlen verfassungswidrig ist. Die sächsischen Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion begrüßen dieses Urteil ausdrücklich!

Detlef Müller, Sprecher der Landesgruppe Sachsen der SPD-Bundestagfraktion, führt dazu aus: „Aktuell dürfen mehr als 80.000 Menschen in Deutschland nicht an Europa- und Bundestagswahlen teilnehmen. Wir wollen das ändern! Mit der Unterstützung eines rechtlichen Betreuers soll es den Menschen ermöglicht werden, selbstbestimmt an Wahlen teilnehmen zu dürfen.

Warum die Fraktion von CDU/CSU nun den eigenen Entwurf von Bundesinnenminister Horst Seehofer für eine Wahlrechtsänderung nicht mehr mittragen möchte, erschließt sich mir nicht. Das inklusive Wahlrecht für alle muss kommen!“

Zudem erklärt Hanka Kliese, Sprecherin für Inklusion, Kultur und Erinnerungskultur der SPD im Sächsischen Landtag: „Der Ausschluss von Wahlen ist eine veraltete, menschenrechtlich höchst fragwürdige Regelung. Es entspricht unserem Menschenbild, dass keinem Menschen wegen seiner Behinderung ein Grundrecht aberkannt werden darf. Wir können jetzt in Sachsen noch vor dem Bund zu einer fortschrittlichen Lösung kommen – das steht uns beim Thema Inklusion gut zu Gesicht. Es sollte unser gemeinsames Ziel sein, dass bislang von der Wahl pauschal ausgeschlossene Menschen zur Landtagswahl am 1. September ihre Stimme abgeben dürfen.“

Die SPD hatte in den Koalitionsvertrag eine Reform des Wahlrechts für Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung reinverhandelt. Dort heißt es: „Politische Partizipation – Unser Ziel ist ein inklusives Wahlrecht für alle. Wir werden den Wahlrechtsausschluss von Menschen, die sich durch eine Vollbetreuung unterstützen lassen, beenden. Wir empfehlen dem Deutschen Bundestag, in seinen aktuellen Beratungen zu Änderungen am Wahlrecht, dieses Thema entsprechend umzusetzen.“

Schreibe einen Kommentar