Informationsanfrage – Chemnitzer Schulen

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Fragesteller:

Jürgen Renz (SPD), Susann Mäder (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), sowie alle weiteren Mitglieder der SPD-Fraktion und der Fraktionsgemeinschaft BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Frage und Beantwortung:

Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,

zu Ihrer Informationsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

1. Wie stellt sich die Auslastung der Chemnitzer Grundschulen aktuell zum Ende des Schulhalbjahres 2021/2022 dar? Listen Sie bitte die Chemnitzer Grundschulen einzeln von Jahrgangsstufe 1 – 4 auf und stellen Sie den Soll- und Ist-Stand dar. Bitte auch die geplanten Züge pro Jahrgang und die tatsächlichen Züge darstellen.

2. Welche freien Kapazitäten sind je Grundschule und Jahrgang jeweils vorhanden?

3. Wie stellt sich die Auslastung der Chemnitzer Oberschulen aktuell zum Ende des Schulhalbjahres 2021/2022 dar? Listen Sie bitte die Chemnitzer Oberschulen einzeln von Jahrgangsstufe 5 – 10 auf und stellen Sie den Soll- und Ist-Stand dar. Bitte auch die geplanten Züge pro Jahrgang und die tatsächlichen Züge darstellen.

4. Welche freien Kapazitäten sind je Oberschule und Jahrgang jeweils vorhanden?

5. Wie stellt sich die Auslastung der Chemnitzer Gymnasien aktuell zum Ende des Schulhalbjahres 2021/2022 dar? Listen Sie bitte die Chemnitzer Gymnasien einzeln von Jahrgangsstufe 5 – 12 auf und stellen Sie den Soll- und Ist-Stand dar. Bitte auch die geplanten Züge pro Jahrgang und die tatsächlichen Züge darstellen.

6. Welche freien Kapazitäten sind je Gymnasium und Jahrgang jeweils vorhanden?

Die Fragen 1 bis 6 werden zum einen anhand der beigefügten Übersichten beantwortet. Zum anderen sind die Antworten zu den Fragen 1 und 2 in Anlage 1 (Grundschulen), die Fragen 3 und 4 in Anlage 2 (Oberschulen) und die Fragen 5 und 6 in Anlage 3 (Gymnasien) zusammengefasst.

In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass seitens des Schulamtes die Schüler- und
Klassenzahlen zu einem bestimmten Stichtag entsprechend der Verwaltungsvorschrift – Bedarf und Schuljahresablauf – in Form einer Schülerstatistik erfasst werden. Der Stichtag für die amtliche Schülerstatistik für die allgemein- und berufsbildenden Schulen im laufenden Schuljahr 2021/2022 war der 15. Oktober 2021. Eine Aktualisierung zum Schulhalbjahr erfolgt nicht.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Klassenbildung im Zuständigkeitsbereich des Landesamtes für Schule und Bildung, Standort Chemnitz liegt. Die ausgewiesene Kapazität stellt lediglich einen Richtwert bzw. eine Planungsgröße dar. Um den erforderlichen Handlungsspielraum der Schulaufsichtsbehörde zu wahren, entfaltet die angegebene Zügigkeit und die Anzahl der zu bildenden Klassen keine Bindungswirkung.

Das Stadtgebiet Chemnitz im Grundschulbereich ist in Schulbezirke gegliedert. Darüber hinaus sind die Kooperationsschule Chemnitz sowie das Chemnitzer Schulmodell in der Anlage unter den Oberschulen erfasst.

Einige Schulen werden mit Blick auf ihre Aufnahmemöglichkeit an der Kapazitätsgrenze geführt. Diese verfügen oftmals über wenig freie Plätze für Zuzüge (bei Überschreiten der Obergrenze muss eine zusätzliche Klasse gebildet werden) oder für den Bedarf an Inklusion sowie den Wechsel zwischen Oberschule und Gymnasium. Andere Schulen wiederum werden schon jetzt über ihre eigentliche Kapazität geführt. Dies ist aufgrund schulorganisatorischer Kompromisslösungen nur temporär möglich.

Kapazitätseinschränkungen bzw. geringere Klassenbildungen als im Schulnetzplan ausgewiesen begründen sich zum Teil durch Baumaßnahmen (Wegfall von Räumen, Auslagerungen). Diese können von temporärer oder dauerhafter Art sein.

Zur Heinrich-Heine-Grundschule ist anzumerken, dass sich diese Schule derzeit noch im Aufwuchs (nach Abschluss der Sanierung) zur 4-Zügigkeit befindet. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen und die Schule daher noch nicht voll ausgelastet. Somit verfügt sie temporär noch über freie Kapazitäten. Darüber hinaus benötigt der Hort aktuell noch keine Räume im Schulgebäude. Mit steigender Schülerzahl werden dann sukzessive die Räume durch den Hort belegt.

Die ausgewiesene Vierzügigkeit am Johannes-Kepler-Gymnasium und am Karl-Schmidt-Rottluff-Gymnasium kann erst nach Fertigstellung der Anbauten vorgehalten werden. Daher sind aktuell lediglich 3 bis 4 Züge für eine Beschulung möglich.

7. Wie stellt sich die Auslastung der Chemnitzer Berufsschulen aktuell zum Ende des Schulhalbjahres 2021/2022 dar? Listen Sie bitte die Chemnitzer Berufsschulen einzeln pro Berufsschuljahrgang und Ausbildungsberuf auf und stellen Sie den Soll- und Ist-Stand dar.
Bitte auch die geplanten Züge pro Jahrgang und die tatsächlichen Züge darstellen.

Wie bereits erwähnt, war der 15. Oktober 2021 der Stichtag für die amtliche Schülerstatistik im laufenden Schuljahr 2021/2022. Eine Aktualisierung zum Schulhalbjahr erfolgt grundsätzlich nicht.

Es wird darauf hingewiesen, dass Berufliche Schulzentren nicht nur die Schulart Berufsschule umfassen. Darüber hinaus erfolgt die Schulnetzplanung für die berufsbildenden Schulen durch die oberste Schulaufsichtsbehörde, unter Berücksichtigung der Fachklassenstandorte mit Einzugsbereichen, im Einvernehmen mit den Landkreisen und kreisfreien Städten (SächsSchulG § 23a Abs. 7 ff.). Somit ist die Stadt Chemnitz nicht für die Schulnetzplanung zuständig.

Entsprechend § 4a SächsSchulG beträgt die Mindestschülerzahl an berufsbildenden Schulen 550 Schüler (insgesamt je Berufliches Schulzentrum). Eine Ausweisung nach Zügigkeit erfolgt nicht.
Dies begründet sich u. a. durch die Beschulungsmodelle (Blockunterricht, 2-2-1-Modell) und die Beschulung in Teilzeit und Vollzeit.

Eine Übersicht zu den Schüler- und Klassenzahlen ist der Anlage 4 zu entnehmen.

Im Ergebnis können die Kapazitäten der Beruflichen Schulzentren wie folgt bewertet werden:

Der Standort des Beruflichen Schulzentrums für Gesundheit und Sozialwesen ist gut ausgelastet, kann aber noch weitere Schüler aufnehmen. Mit Einrichtung der sogenannten „Care Unit“ im Dachgeschoss des Gebäudes (ehemalige Hausmeisterwohnung) wurde für die generalisierte Pflegeausbildung zusätzlich Platz geschaffen und die Ausbildung qualitativ verbessert. Das Berufliche
Schulzentrum für Technik I – Industrieschule – könnte ebenfalls noch Schüler aufnehmen, ist jedoch aktuell gut ausgelastet. Durch die Umstrukturierung und Einrichtung neuer Labore wird auf die Änderungen, welche mit der Schulnetzplanung aus 2021 einhergehen, reagiert und die erforderlichen Kapazitäten bzw. Anforderungen an die Ausbildungen werden geschaffen.

Die Kapazitäten am Beruflichen Schulzentrum für Technik II – Handwerkerschule – und am Beruflichen Schulzentrum für Technik III – Richard-Hartmann-Schule – können als angemessen bewertet werden. Bei steigenden Schülerzahlen wären jedoch Kapazitätsreserven vorhanden.

Aktuell verfügt das Berufliche Schulzentrums für Wirtschaft II, u. a. durch die Abgabe des Berufes Kaufmann im E-Commerce, über Kapazitätsreserven von vier Klassenräumen. Diese werden derzeit zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern aus der Ukraine genutzt.

Das Stammgebäude des Beruflichen Schulzentrums für Wirtschaft II in der Kanzlerstraße ist weithin ausgelastet. Jedoch verfügt die Einrichtung mit dem Gebäude in der Wielandstraße 4 über ausreichend Kapazitäten. Zudem zeichnet sich am vorgenannten Standort eine Reduktion der Schülerzahlen aufgrund der Abgabe der Ausbildungen Kaufmann im Einzelhandel und Verkäufer, beginnend mit dem Schuljahr 2024/2025, ab. Vor diesem Hintergrund wird derzeit ein Nutzungskonzept für den Schulstandort erarbeitet, um freie Kapazitäten für den gymnasialen Bereich zu schaffen (BA-019/2022).

Auch am Beruflichen Schulzentrum für Ernährung, Gastgewerbe, Gesundheit könnten zusätzliche Schüler aufgenommen werden.

8. Bitte listen Sie die Schüler:innenzahlen an den Chemnitzer Schulen in freier Trägerschaft analog den vorangestellten Fragen auf.

Zu den Schulen in freier Trägerschaft liegen dem Schulamt keine entsprechenden Daten vor.
Eine umfassende Erhebung der Kapazitäten bzw. Auslastungen der Schulen in freier Trägerschaft erfolgt im Rahmen der Schulnetzplanung (siehe Frage 10).

Vorab hat das Schulamt dennoch zur Beantwortung dieser Informationsanfrage eine entsprechende Abfrage der Grund- und Oberschulen sowie Gymnasien in freier Trägerschaft durchgeführt. Nach Rückmeldung der Einrichtungen bzw. Träger werden die Daten nachgereicht.

9. Wie viele Personen der nachfolgend aufgeführten Geburtenzeiträume lebten zum 31.12.2021 in Chemnitz?

1.7.2020 – 30.6.2021
1.7.2019 – 30.6.2020
1.7.2018 – 30.6.2019
1.7.2017 – 30.6.2018
1.7.2016 – 30.6.2017
1.7.2015 – 30.6.2016
1.7.2014 – 30.6.2015
1.7.2013 – 30.6.2014
1.7.2012 – 30.6.2013
1.7.2011 – 30.6.2012
1.7.2010 – 30.6.2011

In der nachfolgenden Tabelle ist die Anzahl der potenziellen Schulanfänger bis zum Schuljahr 2027/2028 per 30. Juni 2021 (schuljahresbezogene Anzahl der zu diesem Stichtag in Chemnitz wohnenden Kinder im Alter 0 bis 6 Jahren) dargestellt.

Schuljahr 2022/20232.222 Kinder
Schuljahr 2023/20242.344 Kinder
Schuljahr 2024/20252.253 Kinder
Schuljahr 2025/20262.076 Kinder
Schuljahr 2026/20272.183 Kinder
Schuljahr 2027/20282.018 Kinder

Die Anzahl der Schulanfänger kann sich u. a. durch Schüler, die eine Förderschule bzw. eine Schule in freier Trägerschaft besuchen, oder durch Zu- und Wegzug sowie pädagogische Entscheidungen (Zurückstellungen, Wiederholer) verändern.

10. Über welchen Zeitabschnitt erstreckt sich der Erhebungszeitraum der aktuellen Schulnetzplanung? Wann wird diese gesamt fortgeschrieben?

Die Schulnetzplanung aus dem Jahr 2018 (B-269/20218) stellt den Sachstand des Schuljahres 2017/2018 und die langfristige Entwicklung bis zum Schuljahr 2027/2028 dar.

Gemäß § 8 der Sächsischen Schulnetzplanungsverordnung (SächsSchulnetzVO) wird der jeweilige Teilschulnetzplan nach jeweils fünf Jahren, also im Jahr 2023 fortgeschrieben. Demnach ist die Fortschreibung der Teilschulnetzpläne pro Schulart einzureichen. So ist bspw. für die Gymnasien die Fortschreibung bereits im Jahr 2020 (B-176/2020) erfolgt und ebenso im Jahr 2023 erneut dem SMK vorzulegen.

11. Wie viele Kapazitäten gab es für Schüler:innen aus der Ukraine zum 31.3.22 und wie viele wird es zum Stichtag 29.08.22 geben. Aufgeschlüsselt nach Grund- und Oberschule sowie Gymnasien.

Zur Beantwortung der Frage 11 wird auf Anlage 5 verwiesen.

Die freien Kapazitäten basieren auf Erhebungen des Schulamtes und Meldungen der einzelnen Schulen. Sie stellen i. d. R. eine temporäre Kompromisslösung dar. Die Umsetzung ist schulorganisatorisch zu prüfen bzw. auszugestalten.

Die einzelnen Optionen weisen einen unterschiedlichen Realisierungszeitpunkt auf bzw. sind aufgrund anderer schulischer Aspekte nachgeordnet in Betracht zu ziehen.

Freundliche Grüße

Dagmar Ruscheinsky
Bürgermeisterin

LINK zur Ratsanfrage und allen Anlagen zu deren Beantwortung

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