Fragesteller:innen: Mitglieder der SPD-Fraktion (redaktionell: Maik Otto)
Frage und Beantwortung:
Sehr geehrte Damen und Herren Stadträtinnen und Stadträte,
zu Ihrer Informationsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
1. Wie viele Inobhutnahmen nach §42 SGB VIII wurden in den Jahren 2020, 2021 und 2022 durch das Jugendamt Chemnitz durchgeführt (unabhängig der Träger, die die jeweilige Einrichtung betreuen)?

2. Wie hoch ist der jeweilige Anteil der Eltern, welche die Kostenbeiträge zur Aufwendung der Unterbringung selbst geleistet oder teilweise selbst geleistet haben (bitte teilweise und vollständig separat ausweisen)?
Die tatsächlich entstandenen Gesamtaufwendungen für eine Inobhutnahme übersteigen die durch die Eltern zu tragenden Kostenbeiträge in aller Regel um ein Vielfaches. Die Kostenbeiträge bemessen sich in Abhängigkeit des Einkommens der Eltern und in Höhe des Kindergeldes.
Zum Anteil der Eltern, welche Kostenbeiträge selbst leisten, wird keine Statistik geführt.
Die Angaben wurden durch Einzelauswertung ermittelt und stellen sich wie folgt dar:

Freundliche Grüße
Dagmar Ruscheinsky
Bürgermeisterin