Informationsanfrage – Personalsituation in den städtischen Kindertageseinrichtungen/ Hort sowie in der Abt. Kindertageseinrichtungen/ Kindertagespflege (Jugendamt)

Veröffentlicht in: Ratsanfragen im Stadtrat | 0

Fragesteller: Mitglieder der SPD-Fraktion (redaktionell: Maik Otto)

Frage und Beantwortung:

Sehr geehrte Stadträtinnen,
sehr geehrte Stadträte,
zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

1. Wie viele VZÄ sind in den kommunalen Kindertageseinrichtungen und im Hort sind im Stellenplan 2023 vorgesehen?

2. Wie viele VZÄ sind davon aktuell besetzt (zum 30.04.2023)? – bitte einzeln aufgeschlüsselt nach Kindertageseinrichtungen und nach Hortbereich.

Im Stellenplan 2023 sind für Kindertageseinrichtungen insgesamt 875,8 VzÄ lt. Personalschlüssel KitaG sowie 110 VzÄ Springer zum Ersatz von Vakanzen geplant.
Diese verteilen sich auf 224,2 VzÄ für Horte und 761,6 VzÄ für Kitas. Zum 30.04.2023 waren davon im Hort 192,1 VzÄ und in den Kitas 660,9 VzÄ somit insgesamt 853 VzÄ aktiv verfügbar.

3. Wie viele Beschäftigte verteilen sich auf die aktuelle Anzahl der besetzten VZÄ? – bitte einzeln aufgeschlüsselt nach Kindertageseinrichtungen und nach Hortbereich:
a. davon in Teilzeit (bis 30 Std./ Woche)?
b. davon in Teilzeit (über 30 Std./Woche bis unter 39 Std./Woche)?
c. davon in Vollzeit?

bis 30 Wochenstunden

189 (Hort) 109 (Kita)
31 bis unter 39 Wochenstunden

21 (Hort) 368 (Kita)

Vollzeit

36 (Hort) 249 (Kita)

4. Wie wird mit Stundenresten verfahren, wenn Beschäftigte befristet/ unbefristet ihre wöchentliche Arbeitszeit reduzieren?

Befristet und unbefristet freie Stellenanteile werden in den Kindertageseinrichtungen für Arbeitszeiterhöhungen oder Einstellungen verwendet.

5. Wie viele VZÄ sind für die Abteilung Kindertageseinrichtungen/ Kindertagespflege (im Jugendamt) sind im Stellenplan 2023 vorgesehen?

6. Wie viele VZÄ sind davon aktuell besetzt (zum 30.04.2023)?

Für die Abteilung Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege sind im Stellenplan 2023 21,5 VzÄ geplant. Die Besetzung zum 30.04.2023 betrug 22,1 VzÄ. Die Überbesetzung resultiert v.a. aus der temporären Doppelbesetzung einer Stelle, die voraussichtlich zum 1.7.23 durch Aufgaben- und Stellenumverteilung aufgelöst wird.

7. Wie viele Beschäftigte verteilen sich auf die aktuelle Anzahl der besetzten VZÄ?
a. davon in Teilzeit (bis 30 Std./ Woche)?
b. davon in Teilzeit (über 30 Std./Woche bis unter 39 Std./Woche)?
c. davon in Vollzeit?

bis 30 Wochenstunden: 3
31 bis unter 39 Wochenstunden: 4
Vollzeit: 16

8 Wie wird mit Stundenresten verfahren, wenn Beschäftigte befristet/ unbefristet ihre wöchentliche Arbeitszeit reduzieren?

Unbefristet freie Stellenanteile können für Arbeitszeiterhöhungen bzw. Stellenneubildungen verwenden werden, befristet freie derzeit nicht. In der Abteilung Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege existieren derzeit und zum 30.04.2023 nur befristet freie Stellenanteile.

Freundliche Grüße

Ralph Burghart
Bürgermeister

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