Informationsanfrage – Silvester und Neujahr

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Fragesteller:innen: Mitglieder der SPD-Fraktion

Frage und Beantwortung:

Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,

zu Ihrer Informationsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

1. Ist mit der Reinigung der Straßen, Radwege und öffentlichen Plätze (Feuerwerksabfälle, sonstige Verunreinigungen) nach dem Jahreswechsel ein zusätzlicher
Aufwand für den ASR verbunden?

Mit der Reinigung zum Jahreswechsel sind für den Bereich der Innenstadtreinigung, welche satzungsgemäß vorgenommen wurde, zusätzliche Aufwendungen für Personal- und Sachkosten entstanden.

Die entsprechenden Flächen sind in der Straßenreinigungssatzung definiert. Alle nicht im Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung aufgeführten Flächen sind durch die Anlieger zu reinigen – also von den Eigentümern der von der öffentlichen Straße erschlossenen Grundstücke.
Zudem besteht der Grundsatz nach § 4 Abs. 4 Straßenreinigungssatzung, dass der/die Verursacher außergewöhnliche Verschmutzungen auf eigene Kosten zeitnah zu beseitigen haben.

2. Welche zusätzlichen Leistungen sind in diesem Zusammenhang zu erbringen und mit welchen Kosten sind diese verbunden?

Es entstehen Personal- und Technikeinsatzkosten in Höhe von ca. 7.000 €. Die Entsorgungskosten liegen bei ca. 800 €.

3. Welcher Aufwand ist durch das Grünflächenamt bzw. beauftragter Vertragspartner für die Reinigung der Grünanlagen nach dem Jahreswechsel verbunden?

Die Silvesterreinigung beinhaltet die Leerung der Abfallbehälter und die Säuberung der Flächen.
Die Einheitspreise (pro Stück Leerung bzw. Stück Arbeitsgang für … m²) liegen in der Regel im Bereich des 3- bis 4-fachen gegenüber den unterjährig angebotenen Arbeitsgängen.

4. Welche Möglichkeit besteht für Bürgerinnen und Bürger, Abfälle der Silvesternacht zu sammeln und dann entsprechend der Entsorgung zukommen zu lassen?

    Für die Entsorgung von nicht regelmäßig bzw. vorübergehend vermehrt anfallenden Abfällen, wie z. B. den Kehricht der Silvesterhinterlassenschaften, können entsprechend der gültigen Abfallsatzung § 8 Abs. 7 Abfallsäcke für Restabfall (80 l) mit gültigem Gebührensiegel der Stadt Chemnitz erworben oder ein zusätzlicher Abfallbehälter für eine Sonderentsorgung bestellt
    werden.

    Für die laut Straßenreinigungssatzung im Zuständigkeitsbereich des ASR liegenden Fußgängerzonen und Gehwege im Stadtzentrum wird am 01.01. eine normale Reinigung durchgeführt, bei der auch überdurchschnittliche Verschmutzungen beseitigt werden. Dies trägt zur gesamten Sauberkeit bei.

    5. Wie viele Einsätze der Feuerwehr sowie der Freiwilligen Feuerwehren sind am 31.12.2022 sowie am 01.01.2023 zu verzeichnen gewesen?

    Die Feuerwehren der Stadt Chemnitz wurden am 31.12.2022 zu 29 Einsätzen und am 01.01.2023 zu 60 Einsätzen alarmiert.

    6. Liegen vergleichbare Zahlen zu Einsätzen des Rettungsdienstes und der Polizei zum31.12. und 01.01. vor?

    Die Rettungsdienste der Stadt Chemnitz wurden am 31.12.2022 zu 102 Einsätzen und am 01.01.2023 zu 150 Einsätzen alarmiert. Zu Polizeieinsätzen liegen der Stadt keine Zahlen vor.

    7. Haben der Reinigungsaufwand nach und das Einsatzgeschehen (Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei) während der Silvesternacht 2022/23 gegenüber den Silvesternächten vor 2020 zugenommen?

    zum Reinigungsaufwand
    Der Reinigungsaufwand nach Silvester 2022/2023 in der Innenstadt war vergleichbar bzw. tendenziell geringer als 2019/2020.

    zum Einsatzgeschehen der Feuerwehren in der Stadt Chemnitz
    Gegenüber den Silvesternächten vor dem Jahr 2020 haben die Feuerwehreinsätze deutlich zugenommen. Während die Feuerwehren in der Silvesternacht 2017/2018 zu 21 Einsätzen und in der Silvesternacht 2018/2019 zu 18 Einsätzen alarmiert werden mussten, wurden diese in der Silvesternacht 2019/2020 zu 40 Einsätzen und in der Silvesternacht 2022/2023 zu 61 Einsätzen alarmiert. Die Einsatzzahlen der Silvesternacht bezieht sich auf den Zeitraum von den frühen Abendstunden des 31.12. bis zu den frühen Morgenstunden des 01.01.

    8. Wie hoch war die Feinstaubbelastung in Chemnitz während der Silvesternacht 31.12.2022 und 01.01.2023 und inwieweit weicht dieser dabei vom Tagesmittelwert ab?

    Wie der nachstehenden Grafik zu entnehmen ist, lag der Stundenmittelwert für Feinstaub (PM10) an der Messstelle Leipziger Straße um 24.00 Uhr noch bei 28 µg/m³. Bis 01.00 Uhr erfolgte ein erheblicher Anstieg auf 884 µg/m³, bis 02.00 Uhr sank der Wert auf 746 µg/m³. Nicht zuletzt auch aufgrund der Wetterlage ging die Immissionsbelastung durch Feinstaub bis 03.00 Uhr auf 21 µg/m³ zurück, um auf niedrigem Stand zu verbleiben (Quelle: https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/luftonline/Recherche.aspx).

    Der Tagesmittelwert für Feinstaub betrug am 31.12.2022 11 µg/m³ und lag damit deutlich unter dem Grenzwert gemäß § 4 Absatz 1 der 39. BImschV in Höhe von 50 µg/m³. Der 01.01.2023 stellte hingegen mit einem Tagesmittelwert von 83 µg/m³ und damit 33 µg/m³ über dem Grenzwert einen sogenannten Überschreitungstag dar, wobei gemäß v. g. Rechtsgrundlage maximal 35 Überschreitungstage pro Jahr zulässig sind. Im Jahr 2022 gab es einen Überschreitungstag im Dezember unabhängig von speziellen Ereignissen.

    9. Wie hoch waren die vergleichbaren Werte der Feinstaubbelastung in den Jahren 2019/20, 2020/21 und 2021/22?

    Die Vergleichswerte waren Folgende:

    Freundliche Grüße

    Knut Kunze
    Bürgermeister

    LINK zur Ratsanfrage