„Innenstadtbelebung“: Änderungsantrag – Zweites Maßnahmepaket zur Folgenbewältigung der Corona-Pandemie

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Antragsteller:

CDU-Ratsfraktion, SPD-Fraktion, FDP-Fraktion (mit Änderung von DIE LINKE/Die PARTEI und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Beschlussvorschlag (Änderungen kursiv):

Die Beschlussvorlage wird um folgende Punkte erweitert:

  1. Ergänzung Aufwendungen/ Auszahlungen 150.000 € an 7255000.43181110 – Kulturbüro, Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche; Aufwuchs des Budgets kommunales Sonderprogramm „In der Krise sichtbar und hörbar bleiben“
    – Das Budget des Sonderprogramms „In der Krise sichtbar und hörbar bleiben“ wurde sehr gut angenommen und ist zum Stand 30.06.2020 (Fristende lt. Richtlinie) überzeichnet. Der Änderungsantrag soll die daraus folgende finanzielle Unterdeckung ausgleichen.
    – Gleichzeitig soll das Programm fortgeführt und in der Form des „Chemnitzer Kultursommers“ unter Koordinierung der CWE bis Ende Oktober weiterentwickelt sowie auf Handelsflächen ausgedehnt werden. Hier wird bezweckt die Innenstadt durch Kulturaktionen zu beleben und auf diese Weise Handel und Gastronomie zu unterstützen.
    Gleichzeitig können kreative Potenziale, die den Chemnitzern/ Chemnitzerinnen Lust auf die Bewerbung zur Kulturhauptstadt 2025 wecken, generiert und gezeigt werden. Auch die Kunst- und Kreativwirtschaft wird dazu eingeladen, sich ebenfalls für dieses
    Sonderprogramm zu bewerben. Die Richtlinie ist entsprechend anzupassen.
  1. Ergänzung Aufwendungen/ Auszahlungen 25.000 an 7255000 – Heimat- und sonstige Kulturpflege, Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche
    – Für die Gästeführerinnen und Gästeführer soll ein ergänzendes kommunales Sonderprogramm aufgelegt werden – analog zum Programm „In der Krise sichtbar bleiben“.
    Mit einem Zuschuss von jeweils maximal 1.000 € soll es den Gästeführerinnen und Gästeführern ermöglicht werden, unter den gegenwärtigen Einschränkungen ihre Angebote weiterhin aufrechterhalten zu können oder auszubauen.
    – Die Auszahlung des Zuschusses wird dabei an mindestens eine „Schnupper-Stadtführung“ geknüpft, die – auf das jeweilige Themenfeld zugeschnitten – über Chemnitz-Tourismus angeboten werden soll. Orientierung soll das Programm „In der Krise sichtbar bleiben“ sein.
    – Unbestritten sind Gästeführerinnen und Gästeführer wertvolle Botschafterinnen und Botschafter unserer Stadt, und dies nicht nur für Gäste sondern auch für die hier lebenden Menschen. Gästeführerinnen und Gästeführer waren von den Einschränkungen der Corona-Pandemie gleichermaßen betroffen wie Kunstschaffende o.ä und sind es noch. Sie fallen unter keines der Förderprogramme von Bund und Land, zumal sie keine Betriebsausgaben geltend machen können.
  1. Ergänzung Aufwendungen/ Auszahlungen 20.000 € an 2811001.43181110 -Kulturmanagement – Zuschüsse für lfd. Zwecke an übrige Bereiche.
    – Unter dem Projekttitel „Familienkino auf dem Theaterplatz“ ist vorgesehen, unter Federführung des Vereins Sächsischer Kinder- und Jugendfilmdienst e. V. Chemnitz, während der Sommerferien ein Programm für die ganze Familie zu gestalten. Dabei sollen
    in der Zeit vom 12. Juli bis 30. August 2020 an mindestens vier Tagen in der Woche familientaugliche Filme und spartenübergreifende Veranstaltungen angeboten werden.
    – In der Umsetzung dieses Vorhabens wird der Sächsische Kinder- und Jugendfilmdienst e.V. durch verschiedene Chemnitzer Kulturakteure unterstützt, übernimmt aber die zentrale Organisation bzw. Koordinierung der Aktivitäten und trägt die finanzielle Verantwortung.
    Nach ersten Schätzungen belaufen sich die Kosten für die Realisierung der Maßnahme auf ca. 20.000 €, die für Platzmiete inklusive Nutzung des technischen Equipments und Absicherung der coronabedingten Auflagen benötigt werden. Um diesen Betrag erhöht sich
    der Zuschussbedarf des Vereins im Jahr 2020. Ein entsprechender Antrag auf Erhöhung der institutionellen Förderung ging am 18.06.2020 im Kulturbetrieb ein.

Ergänzung Minderaufwendungen/ Erträge/ Einzahlungen:
– Produktbereich 11, Personal +50.000 €
– Im Bereich des Stadtordnungsdienstes sind nicht alle geplanten Stellenbesetzungen zur
Frist oder bis zum heutigen Datum erfolgt. Diese Mittel stehen dem Haushalt demzufolge als Deckungsquelle zur Verfügung.
– 6112000.31110000 Allgemeine Schlüsselzuweisungen + 120.000 €

Abstimmung im Stadtrat: mehrheitlich angenommen

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