Ratsanfrage – Parkplätze für Krafträder

Veröffentlicht in: Ratsanfragen im Stadtrat | 0

MdL_J.ViewegFragesteller: Jörg Vieweg

Frage:

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

in Chemnitz sind ca. 10.000 Zweirad-Krafträder zugelassen. Vor dem Hintergrund einer weiteren Reduzierung der Feinstaubbelastung, sowie einer möglichen Verkehrsentlastung der Innenstadt, bilden Krafträder eine umweltschonende und platzsparende Alternative zum Auto.
Darüber hinaus sollten alle Verkehrsteilnehmer gleichbehandelt werden und somit auch ausreichend Parkraum für Krafträder zur Verfügung stehen. In Anbetracht der Tatsache, dass diesen jedoch die Einfahrt in Parkhäuser teilweise verboten ist und durch fehlende Befestigungsmöglichkeiten für Parkscheine die Nutzung von gebührenpflichtigen Stellflächen nicht in Betracht kommt, sind hier Zweifel angebracht.
In diesem Zusammenhang bitte ich sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wieviel Einzelparkflächen für Zweirad-Krafträder stehen im Bereich der Innenstadt zur Verfügung?
  2. Sofern es keine Einzelparkflächen gibt, warum nicht?
  3. Wie werden Zweirad-Kraftfahrer im Stadtgebiet auf mögliche Parkmöglichkeiten hingewiesen?
  4. In welcher Höhe wurden Bußgelder durch ermitteltes Falschparken von Zweirad-Krafträdern in den Jahren 2014 und 2015 durch die Stadt eingenommen?

Für die Beantwortung der Fragen danke ich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Vieweg

 

Antwort:

Sehr geehrter Herr Vieweg,

zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

In Chemnitz sind ca. 10.000 Zweirad-Krafträder zugelassen. Vor dem Hintergrund einer weiteren Reduzierung der Feinstaubbelastung, sowie einer möglichen Verkehrsentlastung der Innenstadt, bilden Krafträder eine umweltschonende und platzsparende Alternative zum Auto.

Darüber hinaus sollten alle Verkehrsteilnehmer gleichbehandelt werden und somit auch ausreichend Parkraum für Krafträder zur Verfügung stehen. In Anbetracht der Tatsache, dass diesen jedoch die Einfahrt in Parkhäuser teilweise verboten ist und durch fehlende Befestigungsmöglichkeiten für Parkscheine die Nutzung von gebührenpflichtigen Stellflächen nicht in Betracht kommt, sind hier Zweifel angebracht.

1) Wieviel Einzelparkflächen für Zweirad-Krafträder stehen im Bereich der Innenstadt zur Verfügung?

Im Innenstadtbereich stehen keine Einzelparkflächen für Krafträder zur Verfügung.

2) Sofern es keine Einzelparkflächen gibt, warum nicht?

Bislang wurde keine Notwendigkeit gesehen, gesonderte Parkmöglichkeiten für Krafträder auszuweisen. Die Vorschriften für das Parken von Krafträdern sind, wie für alle anderen Fahrzeuge auch, hauptsächlich in den §§ 12, 13 StVO enthalten sowie in der Anlage 3 (zu § 42 Abs. 2 StVO) – Abschnitt 3 Parken.

Demnach dürfen Krafträder z.B. auch auf einem Parkplatz parken, der mit einem Parkplatzschild gekennzeichnet und mit Parkflächenmarkierung versehen ist, wenn die dadurch vorgegebene Aufstellanordnung eingehalten wird.

Krafträder werden vorwiegend saisonal genutzt. Bei einer gesonderten Ausweisung von Parkflächen für diese Fahrzeugart würde es zu stark schwankenden Belegungen kommen, so dass in Anbetracht der allgemeinen hohen Parkraumnachfrage in der Innenstadt bislang von der Ausweisung bzw. Markierung von Zweiradstellflächen abgesehen wurde.

Da das derzeit in Bearbeitung befindliche Parkraumbewirtschaftungskonzept eine Ausdehnung des Bewirtschaftungsgebietes vorsieht, wird in diesem Rahmen auch die Notwendigkeit zur Anordnung von Zweiradstellplätzen geprüft. Das kann z.B. vor Schulen oder anderen städtischen Einrichtungen der Fall sein.

3) Wie werden Zweirad-Kraftfahrer im Stadtgebiet auf mögliche Parkmöglichkeiten hingewiesen?

Zweirad-Kraftfahrer können sich wie alle anderen Kraftfahrer am innerstädtischen Parkleitsystem orientieren, da die ausgewiesenen Parkplätze auch für deren Nutzung offen stehen. Auch auf Parkplätzen, die mit Parkscheinautomaten ausgestattet sind, können Motorräder parken. Am einfachsten ist es hier, einen gültigen Parkschein mittels Klebeband an Scheinwerfer oder Verkleidung anzubringen. Es gibt aber auch speziell für Motorräder Parkscheinhalterungen.

4) In welcher Höhe wurden Bußgelder durch ermitteltes Falschparken von Zweirad-Krafträdern in den Jahren 2014 und 2015 durch die Stadt eingenommen?

Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da lt. Auskunft der Bußgeldstelle im Ordnungsamt die Einnahmen in eine Sammelhaushaltsstelle gebucht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Stötzer

Bürgermeister

Link zur Ratsanfage hier.

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