Petitionsausschuss des Landtages stärkt Grünaern den Rücken

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Landtag entscheidet über Fall Am Grünen Winkel

GrünerWinkelGraueWandDie Anwohner des Grünaer Grünen Winkels hatten das Verwaltungshandeln der Stadt kritisiert. Nun hat der Petitionsausschuss des Sächsischen Landtages über den brisanten Fall entschieden und dem Entsorgungsbetrieb der Stadt Hausaufgaben aufgegeben. Zur Geschichte: Mitte der 90er Jahre hatten die Anwohner des Grünen Winkels in Grüna ihre Grundstücke auf eigene Kosten erschlossen, die Abwasseranlagen in Eigenleistung gebaut und der Stadt praktisch geschenkt. Diese hat das Geschenk gern angenommen. Zunächst wurde das anfallende Abwasser in eine private vollbiologische Kleinkläranlage geleitet. Im Jahr 2011 erfolgte der Anschluss an den örtlichen Mischwassersammler und damit aus Sicht der Grünaer der Übergang der Leitungen in den Besitz und Verantwortungsbereich des Entsorgungsbetriebes der Stadt Chemnitz (ESC). Dies lehnte der ESC jedoch ab.

Daraufhin wandten sich die Grünaer an den Petitionsausschuss der Stadt Chemnitz. Dieser lehnte mit Verweis auf das Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt ab. Demnach ist die Straße am Grünaer Grünen Winkel zwar eine öffentliche Straße, die darin liegenden Leitungen jedoch nicht Teil des öffentlichen Abwassernetzes. Nach Ansicht des ESC sollten die Anwohner sogar für die Kosten der Verlegung eines letzten Teilstückes zur Kasse gebeten werden. Im Jahr 2015 versuchten zuletzt Stadträte im Betriebsausschuss eine Änderung zugunsten der Grünaer zu erreichen. Auch dieser Versuch scheiterte am Veto des ESC.

Die Bürgerinitiative um den Grünaer Volkmar Schweizer blieb hartnäckig und suchte nun Hilfe beim Petitionsausschuss des Sächsischen Landtages. Aus Sicht des SPD-Obmann im Petitionsausschuss, Jörg Vieweg, ist die Rechtsauffassung des Entsorgungsbetriebes nicht nachvollziehbar und lebensfremd. Anwohner, Stadträte und Verwaltung wurden vom städtischen Entsorger seit Jahren an der Nase herumgeführt. Aus diesem Grund nahm sich der SPD-Mann dieses brisanten Falls an.

Nach intensivem Aktenstudium und rechtlichen Beratungen mit der Landesdirektion Sachsen können die Grünaer nun aufatmen. Der Landtag stellte fest: Spätestens seitdem der Grüne Winkel zu einer öffentlichen Straße wurde, hätten auch die darin verlaufenden Leitungen in das Eigentum des ESC übernommen werden müssen. Der Entsorgungsbetrieb ist für Unterhaltung und Erneuerung verantwortlich. Dies gilt sowohl im Falle einer notwendigen Sanierung wie auch für den Fall einer Umverlegung. Eine Kostenbeteiligung der Grundstückseigentümer ist rechtlich unzulässig.

Damit herrscht jetzt rechtliche Klarheit. Der Entsorgungsbetrieb war auf dem Holzweg und die Entscheidung des städtischen Petitionsausschusses beruhte auf einer offensichtlich fehlerhaften Rechtsauffassung des ESC.

Auf Beschluss des Landtages wird nun die Rechtsaufsicht bemüht und der ESC angewiesen, den Abwasserkanal zu übernehmen und auf eigene Kosten anzuschließen. Darüber hinaus muss der Chemnitzer Petitionsausschuss erneut über die Petition entscheiden.

Der Fall zeigt, dass es sich lohnt, Behördenhandeln zu hinterfragen und im Zweifel überprüfen zu lassen. Dafür bietet Sachsen eines der transparentesten und bürgerfreundlichsten Petitionsrechte in Deutschland. Für die Grünaer am Grünen Winkel bedeutet der Landtagsbeschluss einen Sieg auf ganzer Linie. Nun ist der Entsorgungsbetrieb aufgefordert, schnellstmöglich und ohne weitere Verzögerungen Anschluss und Verlegung umzusetzen.

 

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