Statement der SPD Chemnitz zur Entscheidung der Sächsischen Härtefallkommission, kein Bleiberecht für Pham Phi Son und seine Familie zu befürworten.
Pham Phi Son, seine Frau Nguyên Thi Quynh Hoa und seine 2017 in Deutschland geborene Tochter Emilia sollen abgeschoben werden. Grund ist ein Versäumnis im Jahr 2016: Währendeines Aufenthaltes in Vietnam musste sich Herr Pham wegen einer Kriegsverletzung in längere, ärztliche Behandlung begeben. Dabei versäumte er, sich bei der Ausländerbehörde zu meldenund sich die Meldung bei der deutschen Botschaft schriftlich dokumentieren zu lassen. Laut den gesetzlichen Bestimmungen erlischt eine Niederlassungserlaubnis, wenn eine Person ohne Erlaubnis länger als sechs Monate im Ausland verbringt.
Die Sächsische Härtefallkommission hat sich erneut mit Herrn Phams Fall beschäftigt und kam zu dem Urteil, dass kein Härtefall vorliegt. Dieser Entscheidung wurde weder eine Erklärung noch eine Einordung angefügt.
Sebastian Reichelt, Vorsitzender der SPD Chemnitz: „Die Entscheidungsfindung derSächsischen Härtefallkommission ist intransparent. Der Umgang der Chemnitz Ausländerbehörde und der Sächsischen Härtefallkommission würdigt weder Herrn Phams Lebens- noch seine Integrationsleistung.“
Attila Bihari, Beisitzer im Chemnitzer SPD-Vorstand und Mitglied des Migrationsbeirates, bemängelt das veraltete Staatsangehörigkeitsrecht: „Die doppelte Staatsbürgerschaft hätte den Fall Pham Phi Son und viele ähnlich gelagerte Schicksale verhindern können. Der Fall zeigt, dass das Staatsangehörigkeitsrecht nicht mehr zeitgemäß ist. Viele Menschen sind darauf angewiesen, ihre alte Staatsangehörigkeit zu behalten: Sie haben so keine Visarestriktionen in ihren Herkunftsländern oder aber das Sicherheitsgefühl, jederzeit zurückkehren zu können. Die doppelte Staatsbürgerschaft würde Menschen nicht nur die Möglichkeit geben, die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen, ohne die ihres Herkunftslandes abgeben zu müssen. Sie bietet ihnen auch die Möglichkeit, sich durch Wahlen an dem demokratischen Willensbildungsprozess in ihrer Kommune, ihrem Bundesland oder auf Bundesebene zu beteiligen.“
Reichelt ergänzt: „Wenn die aktuelle Rechtslage keine Ermessenspielräume vorsehen sollte, zeigt das doch nur, dass akuter Handlungsbedarf besteht. Wer Einwanderung und Integration befördern möchte, muss eine angemessene Rechtslage schaffen. All das ist keine Einbahnstraße – eine Aufnahmegesellschaft sollte Integration ermöglichen und würdigen, das gilt auch für die Behörden und das geltende Recht. Die aktuelle Handhabe ist unmenschlich und gnadenlos.“
„Herr Pham und seine Familie gehören zu uns. Sie sind Teil der Chemnitzer Stadtgesellschaft. Deshalb schließen wir uns der Forderung des Chemnitzer Migrationsbeirates an und fordernBleiberecht für Herrn Pham, seine Tochter Emilia und seine Frau Nguyên“, so Reichelt abschließend.
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