Planungssicherheit für Chemnitzer Sprachheilschule Ernst Busch

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Im Jahr 2017 wurden Pläne der Sächsischen Bildungsagentur bekannt, die besonders die Schülerinnen und Schüler der Chemnitzer Sprachheilschule Ernst Busch betroffen hätten:
Nach diesen Plänen sollte der Haupt- und Realschulabschluss bereits ab dem Schuljahr 2018/19 nur noch in inklusiven Klassen möglich, reine Förderschul-Klassen hingegen nur noch bis in die 6. Klassenstufe genehmigungsfähig sein. Das hätte das kurzfristige Aus für die Klassenstufen 7-10 an der Sprachheilschule Ernst Busch bedeutet.

Gegen diese Pläne richtete sich eine Eltern-Petition aus dem November 2017, die fast 6.000 Unterschriften erreichte. Die Bedenken der Eltern: Zukünftig würden Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf für Sprache in regulären Oberschulklassen nicht mehr die nötige Aufmerksamkeit und Betreuung erhalten. Das Ansinnen der Petition wurde auch durch einen Beschluss im Chemnitzer Stadtrat unterstützt.

Nach Gesprächen zwischen dem Kultusministerium und den Chemnitzer Landtagsabgeordneten Ines Saborowski und Jörg Vieweg, sowie dem Chemnitzer Bürgermeister Sven Schulze konnte nun ein Kompromiss erzielt werden:
Es gibt jetzt Planungssicherheit für die Schülerinnen, die Schüler und natürlich die betroffenen Eltern der Sprachheilschule Ernst Busch. Der Schulbetrieb als reine Sprachheilschule bis zur Klasse 10 kann bis einschließlich des Schuljahres 2025/26 weitergehen. „Wir sind froh, dass wir mit der Rückendeckung des Chemnitzer Stadtrates und unter Mitwirkung von Bürgermeister Sven Schulze eine Vereinbarung im Sinne der Petenten erwirken konnten. Jetzt muss es darum gehen, die Bedingungen für die Zeit nach dem Sommer 2026 optimal zu gestalten und ein zukunftsfähiges Schulkonzept umzusetzen.“, blickt Jörg Vieweg voraus.

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