Fragesteller: Ulf Kallscheidt
Frage:
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
in den letzten Wochen häufen sich Anfragen von Bewohnern des Kaßbergs hinsichtlich der dortigen Parkraumsituation.
In diesem Zusammenhang bitte ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Die Sächsische Bauordnung bietet die Möglichkeit, für nicht erreichte Stellplätze Ablösungsbeträge zu erheben.
Wie hoch ist der Gesamtbetrag der Stellplatzablöse, die die Stadt Chemnitz seit 1990 auf dem Kaßberg erhoben und eingenommen hat?
2. Gemäß § 49 SächsBO sind die Ablösungsbeträge zweckgebunden zu verwenden. Für welche Maßnahmen wurden diese Mittel eingesetzt? Bitte geben Sie hier die jeweilige Maßnahme und die entstandenen Kosten einzeln an.
Mit freundlichen Grüßen
Ulf Kallscheidt
Antwort:
Sehr geehrter Herr Kallscheidt,
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:
1. Die Sächsische Bauordnung bietet die Möglichkeit, für nicht erreichte Stellplätze Ablö-
sungsbeträge zu erheben. Wie hoch ist der Gesamtbetrag der Stellplatzablöse, die die Stadt Chemnitz seit 1990 auf
dem Kaßberg erhoben und eingenommen hat?
Einnahmen aus Stellplatzablösebeträgen, gemäß der geltenden Stellplatzsatzung der Stadt Chemnitz, werden nicht nach Stadtteilen, sondern ausschließlich nach Eigentümern erfasst. Insofern ist mit vertretbarem Arbeitsaufwand keine Zuordnung der Einnahmen zu Stadtteilen möglich.
Seit 2011 wurden keine Einnahmen aus Stellplatzablösebeträgen mehr erzielt.
2. Gemäß § 49 SächsBO sind die Ablösungsbeträge zweckgebunden zu verwenden. Für welche Maßnahmen wurden diese Mittel eingesetzt? Bitte geben Sie hier die jeweilige Maßnahme und die entstandenen Kosten einzeln an.
Gemäß § 49 Abs. 2 SächsBO in der seit 01.01.2016 geltenden Fassung sind Ablösungsbeträge für
1. die Herstellung zusätzlicher oder die Instandhaltung oder Modernisierung bestehender Parkein-
richtungen oder
2. sonstige Maßnahmen zur Entlastung der Straßen vom ruhenden Verkehr einschließlich investiver Maßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs und der Förderung von öffentlichen Fahrradabstellplätzen zu verwenden.
Problemlos lässt sich die Verwendung der Ablösebeträge nur bis in das Jahr 2003 nachvollziehen.
Seit dem Jahr 2003 wurden keine Mittel aus Ablösebeträgen auf dem Kaßberg eingesetzt. Die Recherche des Mitteleinsatzes vor dem Jahr 2003 würde einen nicht vertretbaren Arbeitsaufwand bedeuten.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Stötzer
Bürgermeister
Link zur Ratsanfage hier.
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