Fragesteller:
Michael Wirth
Frage:
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
hinsichtlich des Zustandes der Mittelbacher Straße bitte ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie schätzt die Verwaltung den Zustand der Mittelbacher Straße ein?
2. Ist eine Sanierung/grundhafte Instandsetzung in den nächsten Jahren geplant?
Wenn ja: Wann und in welchem Umfang?
3. Wie hoch ist der finanzielle Aufwand für diese Baumaßnahme?
Sollten noch keine genauen Zahlen vorliegen, geben Sie bitte eine etwaige Größe an.
Während der Baumaßnahmen auf der Neefestraße diente die Mittelbacher Straße als Umleitungsstrecke. Für daraus resultierende Schäden an der Mittelbacher Straße sollte die Stadt Chemnitz entschädigt werden.
4. Ist diese Entschädigung bereits erfolgt?
5. Kann das Geld auch für die Sanierung/grundhafte Instandsetzung verwendet werden?
Aufgrund eines Gesprächstermins zum Thema bitte ich Sie um die Beantwortung der Fragen bis zum 14.02.2018 und bedanke mich hierfür herzlich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Wirth
Antwort:
Sehr geehrter Herr Wirth,
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:
1. Wie schätzt die Verwaltung den Zustand der Mittelbacher Straße ein?
Die Mittelbacher Straße befindet sich in einem mäßigen bis schlechten Zustand. Instandsetzungen erfolgen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht.
2. Ist eine Sanierung/grundhafte Instandsetzung in den nächsten Jahren geplant?
Wenn ja: Wann und in welchem Umfang?
Das Tiefbauamt wird im nächsten Zweijahreshaushalt diese Baumaßnahme mit anmelden. Eine Einordnung in den Planentwurf ist abhängig vom Gesamtbudget sowie von der Priorität im Vergleich zu anderen Maßnahmen. Es wird derzeit von einem grundhaften Ausbau einschließlich Anlegen einer Gehbahn ausgegangen.
3. Wie hoch ist der finanzielle Aufwand für diese Baumaßnahme?
Sollten noch keine genauen Zahlen vorliegen, geben Sie bitte eine etwaige Größe an.
Konkrete Kosten können noch nicht benannt werden. Diese sind abhängig von der Gestaltung und der aktuellen Preisentwicklung; geschätzt ca. 1 Mio. €.
Während der Baumaßnahmen auf der Neefestraße diente die Mittelbacher Straße als Umleitungsstrecke. Für daraus resultierende Schäden an der Mittelbacher Straße sollte die Stadt Chemnitz entschädigt werden.
4. Ist diese Entschädigung bereits erfolgt?
Es hat vor und nach der Baumaßnahme eine Zustandsfeststellung gegeben. Eine Entschädigung ist nicht erfolgt, da es keine wesentlichen Verschlechterungen gegeben hat.
5. Kann das Geld auch für die Sanierung/grundhafte Instandsetzung verwendet werden?
Siehe Frage 4, es wurde keine Entschädigung gezahlt.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Stötzer
Bürgermeister
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