Ratsanfrage – Auslagerungsobjekte bei Schulsanierungen

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Maik Otto

Fragesteller: Maik Otto

Frage:

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

infolge meiner Ratsanfrage RA-054/2017 zur Heinrich-Heine-Grundschule, in
Zusammenhang mit der Ratsanfrage zum Gebäude Weststraße 19 und sich häufenden Nachfragen über Auslagerungsobjekte infolge von Schulhausbaumaßnahmen bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1) Welche Auslagerungsobjekte für Schulhausbaumaßnahmen stehen gegenwärtig zur Verfügung?

2) Gibt es aktuell Prüfungen hinsichtlich weiterer möglicher Auslagerungsobjekte? Wenn ja, um welche handelt es sich hierbei?

3) Werden als Auslagerungsobjekte auch Immobilien geprüft, die sich nicht im Eigentum der Stadt Chemnitz befinden? Werden in diesem Zusammenhang auch Objekte geprüft, die Eigentum des Freistaats Sachsen sind? Wenn ja, um welche handelt es sich hierbei?

Für die Beantwortung der Fragen danke ich herzlich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Maik Otto

Antwort:
1) Welche Auslagerungsobjekte für Schulhausbaumaßnahmen stehen gegenwärtig zur Verfügung?

Zwei Auslagerungsobjekte stehen zur Verfügung.

  • Schulobjekt Jugendweg 1a
    Wird komplett als Auslagerungsobjekt durch die E.-G.-Flemming-Grundschule bis voraussichtlich Sommer 2018 genutzt.
  • Schulobjekt Philippstr. 20
    Wird zum Teil (EG bis 2. OG) als Auslagerungsobjekt durch die R.-Luxemburg-Grundschule bis Schuljahresende 2016/2017 genutzt. Das 3. OG beherbergt den Unterrichtsteil „Produktives Lernen“ der G.-Weerth-OS.

2) Gibt es aktuell Prüfungen hinsichtlich weiterer möglicher Auslagerungsobjekte? Wenn ja, um welche handelt es sich hierbei?

Nach Fertigstellung der Sanierungsarbeiten an der alten Körperbehindertenschule zum Sommer 2018 und Umzug der Grundschule Borna in das sanierte Objekt steht das jetzige Schulobjekt der Grundschule einschließlich Turnhalle als zusätzliches  Auslagerungsobjekt zur Verfügung.

3) Werden als Auslagerungsobjekte auch Immobilien geprüft, die sich nicht im Eigentum der Stadt Chemnitz befinden? Werden in diesem Zusammenhang auch Objekte geprüft, die Eigentum des Freistaats Sachsen sind? Wenn ja, um welche handelt es sich hierbei?

Nein, derzeit werden keine Auslagerungsobjekte geprüft, die sich im Eigentum Dritter befinden.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Stötzer
Bürgermeister

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