
Fragestellerin: Jacqueline Drechsler
Frage und Beantwortung:
Sehr geehrte Frau Drechsler,
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:
Durch die geänderte Lage infolge der Corona-Pandemie sind einige Abstimmprozesse zur Umsetzung von Beschlussanträgen überholt worden. Das betrifft auch die Umsetzung des Azubi-Kulturtickets. Ich bitte Sie daher um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Konnte die Prüfung von Bedarfsermittlung und Varianten des Vertriebs fortgesetzt werden?
Nein, die von der CWE geplante Bedarfsermittlung und die damit verbundene Ansprache von Unternehmen erfolgte bislang nicht. Gründe liegen in erster Linie in den pandemiebedingten Umständen, dass Unternehmen zum Teil ums Überleben kämpfen. Dies ist auch ablesbar an den aktuellen Auszubildenden-Zahlen für das neue Ausbildungsjahr, die durch verheerende Auftragslage und Kurzarbeit unter Druck geraten sind. Eine jetzige Evaluation würde aus Sicht der CWE das eigentliche Bild erheblich verzerren.
Die CWE wird jedoch im vierten Quartal 2020 und im ersten Quartal 2021 diese Ansprache wieder aufnehmen und dann aber sicherlich unter neuen Rahmenbedingungen die Bedarfe der Ausbildungsbetriebe zum Azubi-Kulturticket eruieren.
2. Für wann ist eine Befassung im Kulturausschuss und im Stadtrat anvisiert?
Das Konzept soll dem Stadtrat nunmehr spätestens im II. Quartal 2021 zur Beschlussfassung vorgelegt werden (Vorberatung Kulturausschuss), um den avisierten Beginn zum Start des Ausbildungsjahres 1. August 2021 zu erreichen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Zu- und Mitarbeit seitens der CWE erfolgt, auf die das Dezernat 5 angewiesen ist.
3. Erfolgt trotz der unverschuldeten Verzögerung eine Berücksichtigung des Vorhabens im Rahmen der Kulturhauptstadtbewerbung?
Die Kulturhauptstadtbewerbung ist ein langfristig angelegter Stadtentwicklungsprozess, dessen Projekte und Vorhaben schrittweise umgesetzt und Ergebnisse im Jahr 2025 und Folgejahren im vollen Umfang sichtbar werden. Das Kulturhauptstadt-Programm startet im Jahr 2021, wenn fest steht, dass Chemnitz den Titel Kulturhauptstadt Europas 2025 tragen wird. Das Azubi-Kulturticket wird dann folgend im Rahmen der Kulturhauptstadt Chemnitz 2025 berücksichtigt.
4. Erfolgt trotz der unverschuldeten Verzögerung die Bedarfsanmeldung zum Haushalt 21/22?
Die derzeitige verwaltungsinterne Anmeldung des Dezernates 5 für den Haushalt 2021/2022 wurde für dieses Projekt wie folgt vorgenommen (vorbehaltlich Beschlussfassung durch den Stadtrat):
2021: 20.830 € (anteilig ab 1. August 2021)
2022 bis 2025: jeweils 50.000 € pro Jahr.
Freundliche Grüße
i.V. Michael Stötzer
Bürgermeister
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