Fragesteller: Jörg Vieweg
Frage und Beantwortung:
Sehr geehrter Herr Vieweg,
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
Mündliche Anfrage aus der Stadtratssitzung vom 18.05.2022:
In der Stellungnahme der Verwaltung ist von 115 Anträgen die Rede, die jetzt beschieden werden. Nach Abgabenordnung wird das auch Geld kosten.
Was ist die Gebühr nach Abgabenordnung für die Bescheidung dieser 115 Anträge? Bitte aufschlüsseln nach Gesamtsumme und einzeln pro Antrag.
Wie im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität am 31.05.2022 mitgeteilt wurde, werden für die Ablehnung von Anträge Verwaltungsgebühren gemäß der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten in weisungsfreien Angelegenheiten erhoben.
Entsprechend der Nummer 7.4 des Kostenverzeichnisses können Kosten je nach Arbeitsaufwand zwischen 51,50 € und 508,90 € erhoben werden.
Seitens der Stadt Chemnitz wurden die Kosten pro Antrag auf 150,00 € festgesetzt. Grundlage bilden die Arbeitsplatzkosten der beteiligten Mitarbeiter:innen. Die Auslagen für den Versand per Postzustellungsurkunde betragen 3,45 €. Somit werden Kosten in Höhe von 153,45 € erhoben.
Diese Gebühr fällt nur für zu erlassende Bescheide an. Jedem Antragsteller wurden die Gründe für die zu treffende Entscheidung erläutert.
Freundliche Grüße
Michael Stötzer
Bürgermeister
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