Nach einer neuerlichen Verzögerung der Sanierungsarbeiten an der Schwimmhalle Gablenz hat die SPD-Fraktion nach den Gründen gefragt. Chemnitz plant eine neue Schwimmhalle, eine weitere Sanierung, kurzfristig ist der Trainings- und Schulbetrieb aber auf eine sanierte Schwimmhalle Gablenz angewiesen.
Fragestellerin:
Jacqueline Drechsler
Frage:
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
mehreren Artikeln der Freien Presse am 17. und 18.01.18 ist eine weitere Bauverzögerung im Rahmender Sanierung des Hallenbades Gablenz zu entnehmen. Hierfür werden vielfältige Gründe genannt, bspw. verspätete Baumateriallieferungen und Schimmel sowie notwendige Umplanungen bezüglich der Dachentwässerung.
Ich bitte Sie um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wem obliegt die baufachliche und ingenieurtechnische Aufsicht für dieses Bauvorhaben?
2. In welchem zeitlichen Rhythmus fanden und finden vor Ort Absprachen zwischen der Stadtverwaltung Chemnitz und den beauftragten Firmen zum Baufortschritt statt?
3. Zu welchem Zeitpunkt war der Stadtverwaltung bekannt, dass der ursprünglich avisierte Wiedereröffnungstermin (nach den Winterferien 2018) erneut verschoben werden muss und wann wurden die Mitglieder des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses sowie des Schul- und Sportausschusses und die von der Verzögerung betroffenen Schwimmsportvereine, Schulen und Anwohner_innen darüber informiert?
4. Seit wann ist der Stadtverwaltung Chemnitz bekannt, dass es Schäden durch Schimmelbildung im Garderoben- und Schwimmmeisterbereich gibt und liegen zwischenzeitlich Ergebnisse der daraufhin beauftragten Untersuchung zu den Schimmelschäden vor und wenn ja, welche sind das?
5. Kann der Kostenrahmen von 3 Millionen Euro weiterhin gehalten werden?.
Von Anwohner_innen wird zudem der Umgang mit Baumaterialien auf der Baustelle bemängelt. So liegen zum Beispiel seit Wochen Säcke mit Estrichmischung offen und vor Witterungsbedingungen ungeschützt auf der Baustelle, so dass Ihre weitere Verwendbarkeit in Frage zu stellen ist.
6. Wer ist für die Aufsicht solcher Dinge auf der Baustelle verantwortlich und inwieweit sind die beauftragten Firmen regresspflichtig, wenn aufgrund unsachgemäßer Lagerung die Baumaterialien nicht mehr verwendbar sind, so dass Mehrkosten entstehen?
Mit freundlichen Grüßen
Jacqueline Drechsler
Antwort:
Sehr geehrte Frau Drechsler,
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:
1. Wem obliegt die baufachliche und ingenieurtechnische Aufsicht für dieses Bauvorhaben?
Die baufachliche Aufsicht wurde für die Belange der Bautechnik und der Technischen Gebäudeausstattung (HLSE) an das Büro bauconzept Planungsgesellschaft mbH aus Lichtenstein bzw. an die Planerarbeitsgemeinschaft Dr. Melzer ansässig in Chemnitz vergeben.
2. In welchem zeitlichen Rhythmus fanden und finden vor Ort Absprachen zwischen der Stadtverwaltung Chemnitz und den beauftragten Firmen zum Baufortschritt statt?
Die regulären Bauberatungen finden wöchentlich vor Ort statt. Zusätzliche kurze Abstimmungen werden durch die Beteiligten auch zwischen den Bauberatungen realisiert.
3. Zu welchem Zeitpunkt war der Stadtverwaltung bekannt, dass der ursprünglich avisierte Wiedereröffnungstermin (nach den Winterferien 2018) erneut verschoben werden muss und wann wurden die Mitglieder des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses sowie des Schul- und Sportausschusses und die von der Verzögerung betroffenen Schwimmsportvereine, Schulen und Anwohner_innen darüber informiert?
Die notwendige Verschiebung des Eröffnungstermins war erst ab Mitte der 2. KW 2018 bekannt, sodass dieser Sachverhalt in die Informationsvorlage I-003/2018 für den Schul- und Sportausschuss aufgenommen werden konnte. Das Landesamt für Schule und Bildung wurde am 08.01.2018 vorsorglich darüber informiert, dass der geplante Termin zur Wiedereröffnung wahrscheinlich nicht gehalten werden kann und das Schulschwimmen aus diesem Grund bis Ende des Schuljahres 2017/18 in den Schwimmhallen „Am Südring“ und Stadtbad stattfinden wird. In der 4.
KW 2018 erfolgte hierzu seitens des Schulschwimmzentrums nochmals eine gesonderte Information an die Schulen.
Mit dem Stadtsportbund Chemnitz wurde in einer Beratung am 05.12.2017 vereinbart, dass im Falle eine Terminverschiebung eine entsprechende Information an die Vereine über den SSBC bis Ende Januar 2018 erfolgen soll. Die Information über die tatsächliche Verschiebung des Eröffnungstermins erfolgte dann am 16.01.2018 durch das Schul- und Sportamt zunächst mündlich und ergänzend per Email. Der SSBC hat daraufhin die betroffenen Vereine in Kenntnis gesetzt. Zur Information der Öffentlichkeit wurde am selben Tag eine Pressemitteilung herausgegeben.
4. Seit wann ist der Stadtverwaltung Chemnitz bekannt, dass es Schäden durch Schimmelbildung im Garderoben- und Schwimmmeisterbereich gibt und liegen zwischenzeitlich Ergebnisse der daraufhin beauftragten Untersuchung zu den Schimmelschäden vor und wenn ja, welche sind das?
Der Schimmelbefall wurde im November 2017 festgestellt. Die Sporen wurden durch einen Fachmann untersucht und entsprechende Beseitigungsmaßnahmen festgelegt. Diese wurden ab Anfang 2018 von einem entsprechend zertifizierten Fachunternehmen ausgeführt.
5. Kann der Kostenrahmen von 3 Millionen Euro weiterhin gehalten werden?
Der Kostenrahmen kann aufgrund des Schimmelbefalls und der damit einhergehenden nicht geplanten Beseitigungskosten nicht gehalten werden. Erschwerend für die Einhaltung des Kostenrahmens wirkt noch immer die Insolvenz des Bauunternehmens für die Baumeisterarbeiten.
6. Wer ist für die Aufsicht solcher Dinge auf der Baustelle verantwortlich und inwieweit sind die beauftragten Firmen regresspflichtig, wenn aufgrund unsachgemäßer Lagerung die Baumaterialien nicht mehr verwendbar sind, so dass Mehrkosten entstehen?
Die Lagerung von Baumaterialien obliegt prinzipiell den Firmen. Seitens der Bauüberwachung wird eingeschritten, wenn Anforderungen des Gesundheits- oder des Arbeitsschutzes tangiert werden. ollten Baumaterialien aufgrund unsachgemäßer Lagerung nicht verwendbar sein, so erfolgt hierfür kein finanzieller Ersatz an die Firmen. Seitens der Bauherrenschaft erfolgt lediglich für fachgerecht eingebautes Material eine Vergütung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Stötzer
Bürgermeister
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