Fragesteller: Jürgen Renz
Frage und Beantwortung:
Sehr geehrter Herr Renz,
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
In der IA-012/21 wurde gefragt, ob der Weg von Wittgensdorf (Ehemaliger) Oberer Bahnhof-Bahnhofsstraße über das Feld Richtung Herrenhaide im Straßenbestandsverzeichnis aufgenommen ist, was bejaht wurde. Zugleich wurde der Zustand des Weges für mangelhaft erklärt.
Im Amtsblatt Nr. 10/22 wurde nun die beabsichtigte Einziehung dieses Weges nach § 28 SächsStrG bekannt gemacht. In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Aus welchem Grund erfolgt die beabsichtigte Einziehung des Weges?
Das Einziehungsverfahren wurde begonnen, da der Weg über gewidmetes Bahngelände
läuft. Hier wäre ein kostenpflichtiges Freistellungsverfahren von Bahnbetriebszwecken erforderlich. Weiter besitzt der Weg keine öffentlich-rechtliche Anbindung an weitere Flächen oder Wegeteile der Stadt. Der Weg ist in einem Zustand, welcher eine öffentliche Widmung als Verkehrsfläche nicht zulässt.
2. Ist bekannt, ob der Weg auf Seite Göppersdorfs/Burgstädt öffentlich gewidmet
ist?
Die Gemeinde Burgstädt hat den Weg in das Bestandsverzeichnis aufgenommen.
3. Welche Wegverbindungen verbleiben im Falle einer Einziehung des besagten
Weges für den Fuß- und Radverkehr, um von Wittgensdorf nach Herrenhaide zu
gelangen?
Die Wegebeziehung ist entlang der Oberen Hauptstraße über die Chemnitzer Straße auf
die Herrenhaider Straße gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Stötzer
Bürgermeister
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