Ratsanfrage – Bedarfe an Kita-Plätzen und Betreuungszeiten

Veröffentlicht in: Ratsanfragen im Stadtrat | 0

Dr. Heidi Becherer

Fragestellerin: Dr. Heidi Becherer

Frage:

Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin,

in den Medien wurde im September darüber berichtet, dass rund 460 Kinder auf einer Warteliste für einen Platz in einer Kindertagesstätte oder Tagespflegeeinrichtung im Kita-Portal der Stadt Chemnitz stehen.
Hierzu bitte ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie hoch ist gegenwärtig die Zahl der auf der Warteliste des Kita-Portals stehenden Kinder?

2. Lassen sich daraus konkret fehlende Kita-Plätze ableiten? Wie stellen sich diese nach kommunalen Einrichtungen, freien Trägern dar? Gibt es besondere Bedarfe in bestimmten Stadtteilen?

3. Lassen sich fehlende Kita-Plätze durch Tagesmütter und –Väter in Chemnitz ausgleichen?

4. Wie hat sich die Zahl der Anmeldungen für Kitaplätze in den vergangenen 5 Jahren entwickelt? Wie hat sich die Zahl fehlender Kita-Plätze entwickelt?

5. Bis wann ist die Behebung der Fehlbedarfe für Kita-Plätze möglich?

6. Wie hat sich die Zahl der Klagen der Eltern hinsichtlich fehlender Kitaplätze in den vergangenen 5 Jahren jährlich entwickelt?

7. Inwieweit unterstützt die Stadt Chemnitz den Besuch einer Kita in angrenzenden Landkreisen, soweit in Chemnitz der Besuch einer Kita nicht möglich ist?

8. Welche Betreuungszeiten werden in den Kitas üblicherweise genutzt?

9. Wird von dem Bundesmodell „KitaPlus“, welches die Betreuung in Randzeiten ermöglichen soll, in Chemnitz Gebrauch gemacht? Wie viele Anträge hierfür gab es von Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft bislang?

Antwort:

Sehr geehrte Frau Dr. Becherer,

zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

1. Wie hoch ist gegenwärtig die Zahl der auf der Warteliste des Kita-Portals stehenden Kinder?

Zum 24.10.2016 stehen 2 258 Anmeldungen mit Aufnahmewünschen bis 2019 im Kita-Portal.

2. Lassen sich daraus konkret fehlende Kita-Plätze ableiten? Wie stellen sich diese nach kommunalen Einrichtungen, freien Trägern dar? Gibt es besondere Bedarfe in bestimmten Stadtteilen?

Die Stadt Chemnitz ist in der Lage, den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz zu erfüllen, jedoch nicht immer in der Wunscheinrichtung der Eltern.
Ca. 460 Kinder stehen im Kita-Portal, die für einen Platz bis zum 31.01.2017 angemeldet wurden.
In dieser Zahl sind Familien enthalten, welche verzogen sind oder einen Platz im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechts im Umland fanden, ohne den Betreuungswunsch abzusagen. Es sind auch Familien darunter, welche bereits ein Angebot erhalten haben und dies aus unterschiedlichen Gründen nicht in Anspruch nehmen.

Die konkrete Einordnung der Anmeldungen lässt sich mit dem Kita-Portal nicht nach kommunaler bzw. freier Trägerschaft filtern.
Besondere Bedarfe in bestimmten Stadtteilen kann man nicht konkret erkennen. Natürlich ist der Bedarf im „Kern“ von Chemnitz deutlich höher als z. B. in Wittgensdorf, Kleinolbersdorf oder Harthau.

3. Lassen sich fehlende Kita-Plätze durch Tagesmütter und -väter in Chemnitz ausgleichen?

Ab Januar 2017 stehen insgesamt 475 Betreuungsplätze bei Tagespflegestellen zur Verfügung, welche den Betreuungsbedarf für Kinder bis 3 Jahre mit abdecken. Mit dem 3. Geburtstag müssen für diese Kinder Plätze in einer Kindertageseinrichtung bereitgestellt werden.

4. Wie hat sich die Zahl der Anmeldungen für Kita-Plätze in den vergangenen 5 Jahren entwickelt? Wie hat sich die Zahl fehlender Kita-Plätze entwickelt?

Zur Entwicklung der Anmeldezahlen kann keine Aussage getroffen werden, da dies statistisch nicht erfasst wurde.

5. Bis wann ist die Behebung der Fehlbedarfe für Kita-Plätze möglich?

Ab Januar 2017 können Plätze durch die Eröffnung der sanierten Kindertageseinrichtung Max-Müller-Straße 11 sowie durch die Aktivierung einer weiteren Gruppeneinheit in der Kita Walter-Ranft-Straße 72 bereitgestellt werden. 2017 und 2018 werden weitere Plätze in den zu sanierenden und zu bauenden Kitas sowohl der Kommune als auch bei freien Trägern geschaffen.

6. Wie hat sich die Zahl der Klagen der Eltern hinsichtlich fehlender Kita-Plätze in den vergangenen 5 Jahren jährlich entwickelt?

Es gab und gibt in Chemnitz keine Klagen zu dieser Problematik. Eltern, welche wieder Arbeit aufnehmen wollten, konnten bisher stets versorgt werden. Neben dem Anmeldedatum ist die Erwerbstätigkeit beider Elternteile ein Aufnahmekriterium.

7. In wie weit unterstützt die Stadt Chemnitz den Besuch einer Kita in angrenzenden Landkreisen, soweit in Chemnitz der Besuch einer Kita nicht möglich ist?

Chemnitz übernimmt die anfallenden Kosten (Gemeindeanteile, Weiterleitung des erhaltenen Landeszuschusses, ggf. Übernahme Elternbeiträge) in jedem Fall. So können Eltern, welche zum Beispiel außerhalb von Chemnitz arbeiten, ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung am Arbeitsort unterbringen.
Voraussetzung ist die Zustimmung der Gebietskörperschaft, in deren Zuständigkeitsbereich die Kita liegt.

8. Welche Betreuungszeiten werden in den Kitas üblicherweise genutzt?

Die Eltern nutzen alle zur Verfügung stehenden Betreuungszeiten.

9. Wird von dem Bundesmodell „KitaPlus“, welches die Betreuung in Randzeiten ermöglichen soll, in Chemnitz Gebrauch gemacht? Wie viele Anträge hierfür gab es von Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft bislang?

In Abstimmung mit dem Unterausschuss Jugendhilfeplanung erfolgte keine Beteiligung der Stadt Chemnitz am Bundesmodell „KitaPlus“ und sechs Einrichtungen sowohl in kommunaler als auch freier Trägerschaft bieten bei Bedarf Betreuungszeiten bis 19:00 oder 20:00 Uhr an.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Rochold
Bürgermeister

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