Ratsanfrage – Begleitende und unterstützende Maßnahmen zur Auslagerung der Annengrundschule an die Jakobstraße und Perspektive der Annengrundschule

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Fragesteller: Jürgen Renz

Frage und Beantwortung:

Sehr geehrter Herr Renz,
zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:


Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 10. Mai 2023 über den Standort der Kooperationsschule und die Verlegung der Annen-Grundschule entschieden. Die Kooperationsschule soll mit Beginn des Schuljahres 2024/25 an den Standort Brauhausstraße verlegt werden. Und die Annengrundschule soll mit Schuljahresbeginn 2023/24 für maximal zwei Schuljahre an den Standort der Grundschule „Südlicher Sonnenberg“, Jakobstraße 20 temporär ausgelagert werden. Zur Abmilderung der Folgen für die Grundschulkinder und für ihre Eltern hat der Stadtrat außerdem beschlossen, eine geeignete Schulwegbeförderung und/oder Schulwegbegleitung für Schülerinnen und Schüler der Annen-
Grundschule nach Bedarfsmeldungen und in Absprache mit den Eltern bereit zu stellen.
Diese Ratsanfrage ist aufgrund der Grundlage von Gespräche mit betroffenen Eltern entstanden und zielt darauf ab, eine möglichst optimale Umsetzung des Stadtratsbeschlusses vom 10. Mai 2023 zu unterstützen. Ich bitte somit um die Beantwortung folgender Fragen:

1. In der Sitzung des Schul- und Sportausschusses am 07.06.2023 wurde dargelegt, dass der Hort für beide Grundschulen am Standort Jakobstraße organisiert wird und ausnahmsweise ein Frühhort an der Fritz-Reuter-Straße angeboten wird.
Gibt es zumindest im Schuljahr 2023/24 freie Kapazitäten auch im Späthort, solange die Kooperationsschule noch nicht umgezogen ist? Wird das fehlende Angebot eines Späthorts nach Auswertung der Ergebnisse der Elternbefragung ggf. überdacht?

Der Späthort wird im Schulgebäude Jakobstraße 20 angeboten. Das Hortteam wird die Betreuung für die Kinder beider Grundschulen, Annen-Grundschule und Grundschule „Südlicher Sonnenberg“, sichern. Sollten Eltern auf Grund weiterer Wege den Bedarf haben, werden die Öffnungszeiten nach Bedarf verlängert. Somit steht ein Späthortangebot zur Verfügung.

Neben dem gemeinsamen Lernen und Spielen der Kinder, sollen auch die Lehrerteams der Schulen mit dem Personal des Hortes zusammenwachsen, um gemeinsam eine gute Partnerschaft zu entwickeln und somit eine gute ganztägige Bildungsqualität sichern zu können.

2. Ist mit Schuljahresbeginn 2023/24 eine Schulwegbeförderung zwischen Annengrundschule und GS Südlicher Sonnenberg gewährleistet, die den gemeldeten Bedarfen der Eltern Rechnung trägt? Ist auch der Transport der Kinder gesichert, die den Späthort an der Jakobstraße besuchen? Kann alternativ ein früherer Transport am Nachmittag angeboten werden, der mit der Betreuung im Späthort Fritz-Reuter-Straße verbunden wird?

Die Schülerbeförderung der Annenschule-Grundschule ist derzeit über die Zentrale Vergabestelle der Stadt Chemnitz im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung (10/40/23/013) europaweit ausgeschrieben. Das Ergebnis ist zum Stand 30. Juni 2023 offen. Am 19. Juli 2023 wird dem Schulamt bekannt sein, ob Angebote eingegangen sind. Die im Vorfeld erfolgte Ausschreibung
über den bestehenden Rahmenvertrag zur Schülerbeförderung der Stadt Chemnitz blieb erfolglos.
Grundlage für die Ausschreibung ist eine vorangegangene Bedarfsabfrage der betroffenen Eltern. Die ausgeschriebenen Lose umfassen die Hin- und Rückbeförderung (Los 1 – SB Annenschule-Grundschule 07:25 Uhr, Los 2 – SB Annenschule-Grundschule Unterrichtsende, Los 3 – SB Annenschule-Grundschule 14:30 Uhr und Los 4 – SB Annenschule-Grundschule 15:30 Uhr).
Hinweis: Eine Beförderung erfolgt generell nur zum Zwecke des Unterrichtes. Die Fahrten zum Früh- bzw. Späthort liegen nicht im Zuständigkeitsbereich des Schulamtes. Hierfür sind die Eltern verantwortlich.

3. Wie wird der Ferienhort im nächsten Schuljahr organisiert? Ist für diese Zeiten auch ein Transport zwischen den beiden Schulstandorten vorgesehen? Wenn nein, warum nicht?


Die Ferienbetreuung wird für alle Kinder, sowohl der Annen-Grundschule als auch der Grundschule „Südlicher Sonnenberg“, im gemeinsamen Hort im Schulgebäude Jakobstraße 20 stattfinden. Die Betreuung der Kinder im Hort regelt sich nach dem SächsKiTaG und stellt somit einen Rechtsanspruch, jedoch keine Pflicht dar. Damit ist keine rechtliche Verpflichtung zur Sicherung des Transportes gegeben. Die Eltern tragen die Verantwortung, die Kinder in die Kindertagesbetreuung, in diesem Falle in den Hort, zu bringen und auch wieder abzuholen.

4. Gibt es Überlegungen, den Hort für die Annengrundschule am Standort Fritz-Reuter-Straße generell beizubehalten, um den Transport leichter organisieren zu können?

Siehe Frage 1

5. Welchen Plan B gibt es, falls die Ausschreibung für die Schulwegbeförderung ohne Ergebnis bleibt? Hat die CVAG freie Kapazitäten?

Sofern auch die öffentliche Ausschreibung ohne Angebote bleibt, ist der Einsatz von Schulwegehelferinnen und Schulweghelfern vorgesehen. Ihre Aufgabe besteht darin, die Kinder vor Unterrichtsbeginn auf dem Schulweg von der Brauhausstraße 16 zum Schulstandort Jakobstraße 20 und nach Unterrichtsende wieder bis zur Brauhausstraße 16 zu begleiten. Für diese Tätigkeit gibt es bereits Interessentinnen und Interessenten. Die entsprechende Ausschreibung ist auf der Internetseite der Stadt Chemnitz zu finden.
Das Schulamt arbeitet eng mit dem Verkehrs- und Tiefbauamt sowie mit der Chemnitzer Verkehrs-AG (CVAG) zusammen, um die notwendige Schülerbeförderung abzusichern.
Aufgrund des aktuell bestehenden Fahrermangels verfügt die CVAG über keine freien Kapazitäten für eine entsprechende Beförderung.

6. Wann wird die nächste Schulnetzplanung für die Grundschulen in den Blick genommen?
Welche Perspektiven gibt es für die Zukunft der Annengrundschule? Wird seitens der Stadtverwaltung ein Austausch zwischen der Kooperationsschule und Annengrundschule angeregt, damit ggf. auch gemeinsame Perspektiven erörtert werden können?

Im Rahmen der aktuell laufenden Fortschreibung der Teilschulnetzplanung für die Grundschulen gemäß § 23a Schulgesetz für den Freistaat Sachsen wird die zukünftige Entwicklung der Annenschule-Grundschule aufgezeigt.
Freundliche Grüße

Ralph Burghart
Bürgermeister

LINK zur Ratsanfrage