Ratsanfrage – Bestand und Strategie Kunstrasenplätze

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Fragesteller:

Jürgen Renz (SPD) und Heiko Schinkitz (DIE LINKE/Die PARTEI)

Frage und Beantwortung:

Sehr geehrter Herr Renz,

zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

war im Sportentwicklungsplan 2020 noch eine Unterdeckung von 3-4 Kunstrasengroßfeldern benannt worden, sind seither mehrere wettkampftaugliche
Anlagen entstanden. Der Sportentwicklungsplan 2025 wies bereits 7 Großfelder aus.

In Zusammenhang mit weiteren Bauvorhaben bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viele Kunstrasen-Großfelder zählt der aktuelle Bestand? Wie viele davon sind kommunal, wie viele vereinsbetrieben?

Zum heutigen Tag existieren sieben Großspielfelder, davon sind vier vereinsbetriebene und zwei kommunalbetriebene Anlagen. Des Weiteren wird durch die TU Chemnitz ein weiteres Großspielfeld betrieben:

– Großer Kunstrasenplatz Sportforum (Stadt Chemnitz/Sportamt)
– Sportplatz Beyerstraße (VfB Fortuna Chemnitz e. V.)
– Sportplatz Irkutsker Straße (BSC Rapid Chemnitz e. V.)
– Sportplatz Jahnbaude (Stadt Chemnitz/Sportamt)
– Sportplatz Rabenstein (SG Handwerk Rabenstein e. V.)
– Sportplatz Reichenbrand (SV Eiche Reichenbrand e. V.)
– Sportplatz Thüringer Weg (TU Chemnitz, nicht öffentlich zugänglich)

2. Der Sportentwicklungsplan 2025 weist aus, dass die Planung weiterer Kunstrasenplätze nicht abgeschlossen sei. Ist seitens der Stadtverwaltung die Erarbeitung einer Strategie hierzu geplant oder bereits angelaufen?

Im Schul- und Sportausschuss wird am 3. Juni 2020 über diesen Sachverhalt mit einer
Beratungsvorlage (BR-006/2020) informiert.

3. Für welche Gebietspässe besteht tatsächlich gegebener Bedarf an Kunstrasen-
Großfeldern zur Absicherung der Spielbetriebe?

Bei geplantem Neubau von Kunstrasenplätzen soll im Besonderen das Ansinnen im Vordergrund stehen, ergänzend zu den bestehenden Plätzen diese möglichst gleichmäßig und sinnvoll auf das Stadtgebiet zu verteilen.

Insbesondere wird das Ziel verfolgt, mit der Errichtung von vereinsbetriebenen Plätzen, eine Mehrfachnutzung durch unterschiedliche Vereine zu gewährleisten. Bei bestehenden kommunalen Kunstrasenplätzen wird dies bereits gewährleistet.

4. Sind für weitere Kunstrasen-Großfelder kommunal oder vereinsbetriebene Anlagen vorgesehen?

Vordergründig sind dringende Sanierungsmaßnahmen bei den bestehenden Großspielfeldern umzusetzen. Des Weiteren sind auch Neubauten von Kunstrasen-Großspielfeldern perspektivisch vorgesehen.

5. Plant die Stadt Chemnitz Anlagen über den tatsächlichen Bedarf hinaus?

Kunstrasenplätze sind für die meisten Sportarten – gerade auch die Sportart Fußball, welche den hauptsächlichen Bedarf an Groß- und Kleinspielfeldern verursacht – nicht zwingend erforderlich, da der Sportbetrieb ebenso auf Rasen oder Tennenbelag durchführbar ist bzw. ursprünglich sogar ausschließlich ausgeführt wurde. Die Bestands-Bedarfs-Bilanzierung ist deshalb nicht in der Lage, den Bedarf basierend auf dem Sportverhalten quantitativ zu ermitteln.

Stattdessen stehen andere Kriterien wie Bau- und Pflegekosten, Trainings- und Wettkampfqualität oder die Intensität der Nutzung im Vordergrund, wenn es um Abwägungen zwischen Rasen- bzw. Tennenplätzen und Kunstrasenplätzen geht.

Somit wird die Stadt Chemnitz entsprechend der qualitäts- und ökologischen Erfordernisse perspektivisch auch weiter planen.

6. In welchem Korridor bewegen sich bisher die Kosten für die Errichtung von
Kunstrasenplätzen?
Wie hoch ist dabei der Anteil an kommunalen Mitteln? Wie hoch ist der Anteil an
Eigenmitteln oder Eigenleistungen der Vereine? Wie hoch ist der Anteil an
Fördermitteln?

In der Beratungsvorlage „Kunstrasenplätze in Chemnitz“ (BR-006/2020) werden dazu Aussagen getroffen.

7. Anhand welcher Kriterien wird der Bedarf für die Errichtung von Kunstrasenplätzen ermittelt? Welche Rolle spielt dabei die Größe des Sportvereins, der den künftigen Kunstrasenplatz nutzt?

Siehe Beantwortung der Fragen 3, 4 und 5.

Des Weiteren soll die Bedarfsanmeldung der Sportvereine (Prioritätenliste der vereinsbetriebenen Sportstätten, die Mitgliederanzahl der Abteilung Fußball, die Spielklasse sowie die Kooperationsbereitschaft zur gemeinsamen Nutzung verschiedener Vereine) beachtet werden.

Freundliche Grüße

Ralph Burghart
Bürgermeister

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