Ratsanfrage – Bewerbung als Modellprojekt für ÖPNV-Jahresticket

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Detlef Müller (Fraktionsvorsitzender)Fragesteller: Detlef Müller

Frage und Antwort:

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

das Klimapaket der Bundesregierung sieht vor, dass in zehn Städten ein 365-Euro-Ticket für Bus und Bahn angeboten wird. Zahlreiche Städte (und Regionen) haben ihre Bewerbung bereits angekündigt.

Bekannt wurden die Bewerbungen von Dresden, Leipzig und Zwickau, ferner auch Darmstadt,  Düsseldorf , Freiburg,  Herne, Ingolstadt,  Kiel, Koblenz,  Nürnberg, Stuttgart, Wiesbaden sowie der Rhein-Sieg-Kreis und das Land Hessen.

Mit Beschluss des BA-055/2019 wurde die Stadtverwaltung Chemnitz am 30.10.2019 ebenfalls beauftragt, „eine Bewerbung als Modellprojekt für ÖPNV-Jahrestickets auszuarbeiten und dem Stadtrat unter Wahrung der Bewerbungsfrist zum Beschluss vorzulegen.“

Ich bitte Sie in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wurde eine Bewerbung der Stadt Chemnitz bereits eingereicht?

Der Stadtrat der Stadt Chemnitz hat am 30.10.2019 mit dem Beschluss BA-055/2019 die Stadtverwaltung beauftragt, eine Bewerbung als Modellprojekt für ÖPNV-Jahrestickets auszuarbeiten und dem Stadtrat unter Wahrung der Bewerbungsfrist zum Beschluss vorzulegen. Das Bundeskabinett hatte am 09. Oktober 2019 das Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen, wonach die Bundesregierung zusätzlich 10 Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV unterstützen wird, zum Beispiel bei der Einführung von 365 Euro Jahrestickets.

Zu dieser Maßnahme erfolgte im Vorfeld ein Förderaufruf für investive Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit am
15. November 2018. Gemäß diesem Förderaufruf handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren.

In der Stufe 1 konnten bzw. können zur Berücksichtigung im Auswahlverfahren Projektskizzen
innerhalb von zwei Zeiträumen eingereicht werden:
– 01. August 2019 bis zum 31. Oktober 2019
– 01. August 2020 bis zum 31. Oktober 2020.

Unter Pkt. 7.2. „Einreichen der Projektskizzen (Stufe 1)“ wird Folgendes ausgeführt: „Skizzen, die
nicht fristgerecht eingehen, unvollständig sind oder die vorgegebenen Gliederungspunkte nicht
beinhalten, sind im Bewertungsverfahren nicht zu berücksichtigen.“

Unter Beachtung der Beauftragung der Verwaltung gemäß Beschluss durch den Stadtrat am 30.10.2019 – eine Bewerbung als Modellprojekt für ÖPNV-Jahrestickets auszuarbeiten und dem Stadtrat unter Wahrung der Bewerbungsfrist zum Beschluss vorzulegen – war die fristgerechte Abgabe der Projektskizze gemäß Förderaufruf als Bewerbung im ersten Zeitraum bis zum 31.10.2019 innerhalb von 24 Stunden nicht möglich.

Durch das Baudezernat wurden deshalb umgehend alle Vorkehrungen getroffen, um innerhalb der zweiten Terminschiene (bis zum 31. Oktober 2020) eine qualifizierte Vorbereitung für die Abgabe einer erfolgversprechenden Bewerbung der Stadt Chemnitz auszuarbeiten.
Mit Stand vom 10.01.2020 waren weiterführende Förderrichtlinien, Handlungsanweisungen o.ä.
zum Klimaschutzprojekt 2030 nicht ermittelbar.

Deshalb wurde nunmehr durch die Stadt Chemnitz ein formloser Antrag gestellt bzw. eine Interes-
senbekundung abgegeben.

2. Ist die Vorlage einer Bewerbung zum Beschluss durch den Stadtrat zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorgesehen?

Das Baudezernat der Stadtverwaltung Chemnitz bereitet gemäß dem Beschluss vom 30.10.2019
(BA-055/2019) alles vor, damit durch den Stadtrat im Juni 2020 eine entsprechende Entscheidung
zur Bewerbung getroffen werden kann.

3. Ist die Wahrung der Bewerbungsfrist gesichert? Wann endet diese?

Da momentan (außer dem bereits o. g. Förderaufruf vom 15. November 2018) keine weiterführenden Unterlagen oder Terminschienen für eine Bewerbung bekannt sind, orientiert sich das Baudezernat der SVC an den Inhalten des Förderaufrufs. Damit wäre eine Bewerbung bzw. Abgabe einer Projektskizze bis zum 31. Oktober 2020 möglich.

4. Welche Gründe sprechen gegen die Umsetzung des Beschlusses des Stadtrats?

Keine; siehe dazu Pkt. 2.

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