Ratsanfrage – Breitband-Internetversorgung

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Jörg Vieweg
Jörg Vieweg

Fragesteller: Jörg Vieweg

Frage:

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

Im Rahmen der Breitbandoffensive des Bundes und des Förderprogrammes Digitales Sachsen hat die Stadt Chemnitz 20.237.000 € Fördermittel des Bundes sowie 16.190.000 € Fördermittel des Landes erhalten. Mit Hilfe dieser Fördermittel soll gemäß Ausbaustrategie des Bundes und des Landes Sachsen eine flächendeckende Verbesserung der Breitband-Internetversorgung der Stadt Chemnitz erreicht werden. Neben der flächendeckenden Versorgung ist ein weiterer Schwerpunkt die Einrichtung von sogenannten WLAN-Hotspots an bestimmten öffentlichen Schwerpunkten in Stadtzentren oder anderen touristisch relevanten Orten in Stadtgebieten.
Darüber hinaus ermöglicht die Ausbaustrategien des Landes-Sachsen eine besondere Förderung von öffentlichen Schulen bei der Verbesserung der Breitbandförderung. Die Umsetzung der Maßnahmen zur Verbesserung der Breitbandversorgung sollen bis 2019 abgeschlossen sein.

In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

1) Sieht die Stadtverwaltung öffentliche Schwerpunkte bzw. touristisch relevante Orte zur Einrichtung sogenannter öffentlicher WLAN-Hotspots? Wenn ja, welche? Falls nicht, aus welchen Gründen?

2) Warum hat die Stadt Chemnitz für die Einrichtung öffentlicher WLAN-Hotsports keine Fördermittel des Bundes und auch keine Fördermittel des Landes beantragt?

3) Welche Schulen (GS, OS, GYM, BSZ) der Stadt Chemnitz verfügen derzeit über einen Internetanschluss ab 30Mbit/s und größer?

4) Wie viele öffentliche Schulen der Stadt Chemnitz (GS, OS, GYM, BSZ) verfügen nach Abschluss der Maßnahmen über einen Internetanschluss von mindestens 30 Mbit/s und mehr?

5) Wie wurde bei der Beantragung der Fördermittel zum Breitbandausbau die Definition „weißer Fleck bei Schulen und Bildungseinrichtungen“ beachtet?

Für die Beantwortung der Fragen bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Vieweg

 

Antwort:

Sehr geehrter Herr Vieweg,

zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

1) Sieht die Stadtverwaltung öffentliche Schwerpunkte bzw. touristisch relevante Orte zur Einrichtung sogenannter öffentlicher WLAN-Hotspots? Wenn ja, welche? Falls nicht, aus welchen Gründen? 
Ein öffentlicher WLAN-Hotspot wird durch den Freifunk-Verein seit Mai 2016 im TIETZ betrieben.
An der Einrichtung weiterer Hotspots in der Musikschule und im Stadtarchiv wird zurzeit gearbeitet.

Die Einrichtung öffentlicher Hotspots an weiteren Standorten wird mit Inkrafttreten der Änderung des Telemediengesetzes auch möglich sein, muss jedoch durch die zuständigen Fachbereiche anlassbezogen geprüft werden.

Die CWE sieht vor dem Hintergrund der Belebung und Attraktivitätssteigerung der Innenstadt einen möglichen Bedarf im WLAN-Ausbau, vorzugsweise in einem ersten Schritt im Innenstadtkern.

Dafür ist ein flächendeckender Ansatz notwendig, der aktuell u.a. bei der CWE auf Wirtschaftlichkeit geprüft und auf Fördermöglichkeiten untersucht wird.

Neben der reinen Investitionsmaßnahme gilt es vor allem, laufende Betriebskosten und deren Refinanzierung für ein langfristig tragfähiges Modell zu klären.

2) Warum hat die Stadt Chemnitz für die Einrichtung öffentlicher WLAN-Hotsports keine Fördermittel des Bundes und auch keine Fördermittel des Landes beantragt?

Für die Beantragung von Fördermitteln ist die Ermittlung konkreter Bedarfe Voraussetzung.

3) Welche Schulen (GS, OS, GYM, BSZ) der Stadt Chemnitz verfügen derzeit über einen Internetanschluss ab 30Mbit/s und größer?

Folgende Schulen können benannt werden:

– Heinrich-Heine-Grundschule
– Rudolfschule-Grundschule
– J.-W.-V.-Goethe-Gymnasium
– F.-A.-W.-Diesterweg-Oberschule
– BSZ Technik I
– BSZ Wirtschaft I

4) Wie viele öffentliche Schulen der Stadt Chemnitz (GS, OS, GYM, BSZ) verfügen nach Abschluss der Maßnahmen über einen Internetanschluss von mindestens 30 Mbit/s und mehr?  

Die Frage 4 kann vorerst nicht beantwortet werden, da der Breitbandausbau gerade erst im Juni dieses Jahres unter dem Schlagwort „Digitales Klassenzimmer“ vom Bundesminister explizit für die Schulen geöffnet wurde.

Der Antrag zur Meldungen der Schulen wurde gestellt.
Ein Rücklauf zu Anbindungsmöglichkeiten nach Maßnahmeabschluss ist noch nicht erfolgt.

5) Wie wurde bei der Beantragung der Fördermittel zum Breitbandausbau die Definition „weißer Fleck bei Schulen und Bildungseinrichtungen“ beachtet?

Zweck dieses Förderprogramms/Zuwendungsbescheides ist die Unterstützung eines effektiven und technologie-neutralen Breitbandausbaus in unterversorgten Gebieten.

Somit waren nur Schulstandorte in diesen Gebieten mit Betrachtungsgegenstand einer möglichen Förderung. Im Ergebnis sind Schulen, außerhalb der unterversorgten Gebiete, nicht Bestandteil dieses Förderbescheides.

Die durch den Bund eröffneten neunen Möglichkeiten für Schulen im Stadtgebiet werden aktuell verwaltungsintern geprüft. Ob diese Maßnahmen noch in das Förderprogramm für unterversorgte Gebiete vollständig eingeordnet werden kann, ist weiterhin offen.

Freundliche Grüße
Sven Schulze
Bürgermeister

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