Ratsanfrage – Denkmalgeschützte Gebäude in Sondergebieten

Veröffentlicht in: Ratsanfragen im Stadtrat | 0

Ulf KallscheidtFragesteller: Ulf Kallscheidt

Frage:

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

laut dem interaktiven Stadtplan der Stadt Chemnitz (eMap) existieren aktuell acht Sanierungsgebiete sowie mehrere Entwicklungsbereiche.

Die §§ 7h und i des Einkommensteuergesetzes ermöglichen Investoren eine erhöhte Absetzung bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen sowie bei Baudenkmalen.

Als ergänzende Information im Zusammenhang mit der Umsetzung des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes bitte ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele denkmalgeschützte und sanierungsbedürftige Gebäude gibt es derzeit noch in den Sondergebieten, für die im Falle einer Sanierung eine steuerliche Sonderabschreibung in Betracht käme und wo befinden sich diese?
  1. Wie bietet die Stadt Gebäude in kommunalem Eigentum möglichen Investoren an und wie unterstützt sie private Eigentümer bei einem angestrebten Verkauf?

Mit freundlichen Grüßen

Ulf Kallscheidt

Antwort:

Sehr geehrter Herr Kallscheidt,

zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

  1. Wie viele denkmalgeschützte und sanierungsbedürftige Gebäude gibt es derzeit noch in den Sondergebieten, für die im Falle einer Sanierung eine steuerliche Sonderabschreibung in Betracht käme und wo befinden sich diese?

Städte und Gemeinden führen kein eigenes Gebäuderegister und auch keine eigene Gebäude- und Wohnraumzählung durch. Der Aufwand wäre unverhältnismäßig. Die Daten des Zensus des Bundes oder Landes werden nicht adressgenau zur Verfügung gestellt. Gleiches bezieht sich auf die Gruppe der Denkmale, die zwar in Denkmallisten des Landes erfasst sind. Jedoch ist deren sich ständig ändernder Zustand nicht adressscharf statistisch auswertbar. Zu beachten ist dabei auch, dass zahlreiche abschreibungsfähige Sanierungsmaßnahmen nach Sächsischer Bauordnung genehmigungs- und anzeigefrei sind. Im Baugenehmigungsverfahren erfasste Vorhaben sind nicht nach Adressdaten auswertbar, da im Vordergrund die sachbezogene Bearbeitung der Vorhaben steht, aber nicht das Führen von Statistiken.

Daher kann keine genaue Angabe erfolgen, für wie viele Gebäude im Falle einer Sanierung noch eine steuerliche Sonderabschreibung in Betracht käme und wo sich diese befinden.

Die Stadt erfasst den Gesamtsanierungsstand in Sanierungsgebieten aus dem Prozess der Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme als Gesamtmaßnahme, nach Inaugenscheinnahme karreeweise oder anlassbezogen auch objektgenau. Dabei werden geförderte und genehmigte Vorhaben nach dem Besonderen Städtebaurecht allgemein erfasst und auch andere Einschätzungen, z.B. der Sanierungsträger einbezogen. Der Stand der Sanierung ist in den Karreeblättern der Abschlussdokumentationen bei Aufhebung der Sanierungsgebiete dargestellt und erlaubt eine ausreichende Einschätzung zur Erreichung der Sanierungsziele im Gebiet und zur späteren Ermittlung der sanierungsbedingten Bodenwerte. Die Abschlussdokumentation ist Bestandteil der Beschlussvorlagen zur Aufhebung der Satzung, die Karreeblätter können im Stadtplanungsamt eingesehen werden.

Die Stadt Chemnitz hebt aufgrund des inzwischen erreichten guten Sanierungsstandes im Jahr 2016 die bereits in den 90-er Jahren festgelegten Sanierungsgebiete

– Augustusburger Str./Clausstr.

– Brühl-Nord

– Kaßberg

– Schloßchemnitz

auf. Vier weitere Sanierungsgebiete, darunter Brühl-Boulevard und Sonnenberg, werden im Zeitraum 2018 bis nach 2021 aufgehoben. Die Abschreibungsmöglichkeit nach § 7h entfällt dann. Die Abschreibungsmöglichkeit nach § 7i verbleibt. Teile der Gründerzeitgebiete verbleiben zur weiteren Aufwertung als Handlungsraum im geförderten Stadtumbaugebiet bis 2021.

  1. Wie bietet die Stadt Gebäude in kommunalem Eigentum möglichen Investoren an und wie unterstützt sie private Eigentümer bei einem angestrebten Verkauf?

Gebäude und Denkmale mit besonders auffälligem schlechtem Zustand werden beobachtet, erfasst und Maßnahmen zur Verbesserung eingeleitet. Die Eigentümer werden zur Sanierung und zu finanziellen Anreizen beraten. Wenn erforderlich werden auch Zwangsmaßnahmen eingeleitet. Doch im Vordergrund steht die Beratung und Vermittlung von Hilfsangeboten.

Dazu ist, zusätzlich zu den umfassenden Handlungsstrategien der Stadt in den Sanierungsgebieten, stadtweit eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe „Ruinöse Gebäude“ in Chemnitz tätig. Die Informationsvorlage I-023/2016 aus der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 10.05.2016 gibt dazu einen umfassenden Überblick. Verwiesen wird auch auf die Tätigkeit der Agentur StadtWohnen im Auftrag der Stadt, die dort ebenfalls dargestellt ist. Eine gute Möglichkeit der Information ist auch jeweils der jährliche Tag der Städtebauförderung, so zuletzt am 21.05.2016.

In den letzten Jahren und Monaten gab es zahlreiche Veröffentlichungen zu den Initiativen der Stadt bei der Sicherung und Sanierung von Altbauten, dem Einsatz von Fördermitteln und der Unterstützung der Eigentümer bei der Sanierung und Vermarktung der Gebäude durch Exposès zu Wohnlagen und Objekten mit Sanierungsbedarf. Einzelne Objekte werden in Abstimmung mit den Eigentümern gezielt in Immobilienbörsen platziert, um zu weiteren Angeboten hin zu lenken. So werden in den Fördergebieten und bei Denkmalen Kontakte zu interessierten Investoren vermittelt oder diese angeregt, gezielt Grundstücke zur Sanierung zu erwerben, die Sanierung mit der Stadt und abzustimmen und bei besonderem Bedarf zu fördern, wenn Fördermittel verfügbar sind. Auf die Möglichkeit der Steuerabschreibung wird umfassend hingewiesen. Der Eigentümer erhält bei Bedarf Hilfestellung bei der Aufstellung von Finanzierungsplänen. Durch die Einleitung von Zwangsversteigerungen auf Initiative der Stadt werden die Grundbücher lastenfrei und erleichtern den Weg zu neuen Eigentümern und Beleihungen für die anstehende Sanierung. Am Sonnenberg wurden bereits zwei Immobilienforen durchgeführt, es werden dort zunehmend Immobilien zur Sanierung erworben. Am Brühl entstanden besondere „Kooperationen im Quartier“ in einem Projekt mit dem Verein Haus & Grund Eigentümerschutzgemeinschaft Chemnitz und Umgebung e.V. In

beiden Gebieten werden Eigentümer zusätzlich bei der energetischen Sanierung und effizienten Versorgung ihrer Gebäude beraten. Für einige Gebiete (Brühl, Sonnenberg, Altchemnitz) sind informative, eigene Webseiten entstanden und werden durch die Stadt gefördert.

Im Einverständnis mit dem Eigentümer veröffentlicht die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt leerstehende und gefährdete Kulturdenkmale in einem Katalog, der dort einsehbar ist.

Zum Verkauf vorgesehene städtische Gebäude werden auf der Homepage der Stadt Chemnitz und im Chemnitzer Amtsblatt veröffentlicht.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Stötzer

Bürgermeister

Link zur Ratsanfrage hier.

Schreibe einen Kommentar