Fragesteller: Detlef Müller
Frage und Beantwortung:
Sehr geehrter Herr Müller,
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
Aus der Klaffenbacher Grundschule ist mir bekannt, dass es intensive Bemühungen gab und gibt, das Außengelände im Sinne der Schülerinnen und Schüler weiterzuentwickeln.
Konkret geht dabei um einen Teil des Geländes, welches aktuell dem Grünflächenamt zugeordnet ist. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Beantwortung einer Ratsanfrage aus 2020, die ebenfalls eine Erweiterung des Schulgeländes zum Thema hatte: RA-288/2020 von Kollegin Ines Saborowski.
In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wäre es möglich, das Gelände der Grundschule um die dem Grünflächenamt zugeordnete Teilfläche des gleichen Flurstücks zu erweitern?
Grundsätzlich ist die Zuordnung der Fläche zum Gebäudemanagement und Hochbau und demzufolge zur Grundschule Klaffenbach möglich.
2. Wäre eine solche Maßnahme als Flächenverschiebung innerhalb städtischer Flurstücke bzw. als Verschiebung der Zuständigkeit auf einem Flurstück auch ohne einen zusätzlichen Beschluss realisierbar? Wenn nicht, welche Beschlüsse wären entsprechend herbeizuführen?
Eine gesonderte Beschlussfassung ist für die Zuordnung der Flächen nicht erforderlich. Die Änderung der Zuständigkeiten kann in Abstimmung zwischen den beteiligten Ämtern erfolgen.
3. Angesichts der Tatsache, dass es bereits Beratungen um die Nutzung der Teilfläche gab: Wie schnell ließe sich eine solche Maßnahme umsetzen?
In den bereits erfolgten Beratungen wurde sich dazu verständigt, auf dem Gelände des
Grünflächenamtes einen öffentlichen Spielplatz zu errichten. Damit ist auch die Änderung der Zuständigkeiten nicht erforderlich. Aktuell erfolgen Abstimmungen zwischen dem Grünflächenamt und dem Gebäudemanagement und Hochbau zur Finanzierung der Neuanlage.
Weiterhin muss die Neuanlage in die Spielplatzkonzeption aufgenommen werden.
Anschließend werden die benötigten finanziellen Mittel im Rahmen der Haushaltplanung
2023/24 angemeldet. In Abhängigkeit der Finanzierung könnte dann die Umsetzung ab
2023 erfolgen.
4. Sind andere Lösungen für eine Weiterentwicklung des Außengeländes geprüft und als sinnvoll erachtet worden?
In der Vergangenheit wurden weitere Varianten geprüft, welche das Gelände direkt an der Schule erweitern sollten. Aufgrund der schwierigen Geländestruktur (Hanglage) wurden diese Lösungen nicht weiter verfolgt.
Freundliche Grüße
Michael Stötzer
Bürgermeister
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