Ratsanfrage – Flächennutzungsplan Brühl-Boulevard

Veröffentlicht in: Ratsanfragen im Stadtrat | 0

Fragesteller/in: Detlef Müller und Julia Bombien

Frage und Beantwortung:

Sehr geehrte Frau Bombien,
sehr geehrter Herr Müller,

Am 08.09.2020 fasste der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität den Aufstellungsbeschluss zur 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Chemnitz im Bereich Brühl-Boulevard im Stadtteil Zentrum. Damit verbunden waren Erwartungen, unter Heranziehung des § 6a BauNVO den Brühl als lebendiges Quartier weiterentwickeln zu können.

1. Auf welchem Arbeitsstand befindet sich die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Chemnitz im Bereich Brühl-Boulevard im Stadtteil Zentrum unter Heranziehung der Gebietskategorie „urbanes Gebiet“ nach § 6a der BauNVO?

Der Aufstellungsbeschluss zur 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Chemnitz im Bereich Brühl-Boulevard im Stadtteil Zentrum, Vorlage: B-205/2020, wurde mit Beschluss des ASM am 08.09.2020 gefasst. Auf Grundlage der benannten Zielstellungen und Beschlusslagen und als Baustein für die angestrebte Festsetzung eines Urbanen Gebietes im Bebauungsplan Nr. 20/12 „Brühl“ ist die bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan für den gekennzeichneten Bereich von
Wohnbauflächen in gemischte Bauflächen zu ändern.

Für das F-Planänderungsverfahren fand die frühzeitige Träger- und Bürgerbeteiligung im Zeitraum vom 12.04.2021 bis 26.04.2021 statt. Derzeit werden die eingegangenen Hinweise und Stellungnahmen für die Entwurfsfassung ausgewertet sowie der Umweltbericht erstellt.

2. Für wann ist die Vorlage des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses im Ausschuss
für Stadtentwicklung und Mobilität geplant?

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses zur 54. Änderung des Flächennutzungsplanes ist für das 2. Halbjahr 2022 eingeordnet.

Freundliche Grüße

Michael Stötzer
Bürgermeister

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