Ratsanfrage – Förderung Sexualpädagogischer Erziehungsprojekte

Veröffentlicht in: Ratsanfragen im Stadtrat | 0

Fragestellerin: Julia Bombien

Frage:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Aus einer Kleiner Anfrage (6/17496) der Landtagsabgeordneten Sarah Buddeberg (Die Linke) aus dem Jahr 2019 geht hervor, dass der Einsatz des sexualpädagogischen Erziehungsprogramm TeenSTAR an Schulen nicht befürwortet wird.

Eine Aufnahme in die entsprechenden Präventionsdatenbanken sei beispielsweise nicht geschehen. Schulen werde insbesondere für sexualpädagogische Projekte die Zusammenarbeit mit regionalen Partnern vor Ort empfohlen, wie z. B. den sächsischen AIDS-Hilfen, der Diakonie, der Arbeiterwohlfahrt, dem Deutsche Roten Kreuz.

Förderungsanträge wurden seitens des Kultusministeriums abgelehnt, mit der Begründung dass TeenSTAR ausschließlich auf die Vermittlung einer heterosexuellen Lebensweise zwischen Mann und Frau setze und dies nicht mit §36 Schulgesetz Absatz 1 Satz 5 vereinbar sei.

Auch in Chemnitz wurden die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses im August 2020 über Bedenken der Kooperationsgemeinschaft für Sexualpädagogik bezüglich des Projekts TeenSTAR informiert.

In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Über welchen Zeitraum wurde das Projekt TeenSTAR durch die Stadt Chemnitz finanziell gefördert?

2. Nach welcher Richtlinie erfolgte die Förderung?

3. Wie hoch war die jährliche Unterstützung? Soweit möglich, schlüsseln Sie bitte die Höhe der Zuwendung nach Jahren auf.

4. Welche Gründe führten dazu, dass das Projekt aktuell keine Förderung mehr erhält?

5. Welche konkreten Angebote des Vereins Kaleb Region Chemnitz hat die Stadt Chemnitz über das Projekt TeenSTAR hinaus gefördert bzw. fördert die Stadt Chemnitz noch immer? (Soweit möglich, schlüsseln Sie bitte die Angebote, die Zuwendungsjahre und Höhe der finanziellen Unterstützung auf.

6. Wenn bestimmte Angebote von Kaleb e.V. durch die Stadt Chemnitz nicht mehr gefördert werden sollten: Warum kam es zu einer Neu-Einschätzung der Förderungswürdigkeit?

Für die Beantwortung bedanke ich mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Julia Bombien     

(nicht)-Beantwortung:

Sehr geehrte Frau Bombien,

zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

Die vorliegende Ratsanfrage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates.

Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelnen Angelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Hier werden nicht Sachverhalte zu einzelnen Angelegenheiten hinterfragt, sondern es wird die Auflistung einer Vielzahl von Inhalten und Daten erbeten. Letztere sind vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst.

Aus diesen Gründen wird die o. a. Ratsanfrage nicht beantwortet.

Freundliche Grüße

Miko Runkel
Bürgermeister

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