Ratsanfrage – Förderung Träger der freien Jugendhilfe nach „Fachförderrichtlinie Jugend, Soziales, Gesundheit – FRL-JSG“

Veröffentlicht in: Ratsanfragen im Stadtrat | 0

Fragesteller: Maik Otto

Frage und Beantwortung:

Sehr geehrter Herr Otto,

zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

Infolge der Beratungen zum Maßnahmeplan zur Förderung der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe der Stadt Chemnitz für das Haushaltsjahr 2021 im Jugendhilfeausschuss im Dezember 2020 bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche Projekte haben 2020 eine Festbetragsfinanzierung nach der Fachförderrichtlinie der Stadt Chemnitz beantragt und wie viele haben diese erhalten?
Wie viele Projekte haben dies für 2021 beantragt und wie viele haben sie erhalten? Bitte legen Sie bei Abweichungen gegenüber 2020 die Gründe dar.

Über die FRL-JSG wurde für das Förderjahr 2020 für zwölf Projekte eine Festbetragsfinanzierung beantragt. Bei fünf Projekten wurde eine Festbetragsfinanzierung bewilligt. Für das Förderjahr 2021 wurde für zwölf Projekte eine Festbetragsfinanzierung beantragt. Bei einem Projekt wurde der 1. Abschlag in Form einer Festbetragsfinanzierung bewilligt.

Die Entscheidung hinsichtlich der gewährten Förderung sowie der Finanzierungsart trifft das Jugendamt der Stadt Chemnitz jährlich neu. Die Anteilsfinanzierung wird den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit am ehesten gerecht.

2. Gibt es Träger, die an das Jugendamt herangetreten sind und mit der Erbringung der Eigenmittel 2020 aufgrund der Pandemiesituation Probleme haben?
Wenn ja, wie viele? Steht das Jugendamt mit diesen Trägern in Kontakt? Gibt es Lösun-
gen für diese Träger? Bitte zeigen Sie Lösungsvarianten auf.

Im Rahmen der Förderung über die FRL-JSG haben sieben freie Träger schriftlich angezeigt, dass sie im Förderjahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie Schwierigkeiten bei der Erbringung der Eigenanteile haben. Eine Verringerung des absoluten Eigenanteils ist durch die Reduzierung der Gesamtaufwendungen (z. B. durch Einsparungen von Aufwendungen für Honorare, Aus- und Fortbildung und sonstigen Kosten, welche durch Ausfall von Veranstaltungen nicht entstehen) möglich.

Der Eigenanteil kann sowohl durch Eigenmittel, Eigenarbeitsleistung oder projektbezogene Erträge erbracht werden. Es erfolgte eine entsprechende Beantwortung dieser Anfragen.

3. Gibt es Widersprüche gegen die Abschlagszahlungen für 2021? Wenn ja, wie viele und mit welchen Gründen?

Gegen die 1. Abschlagsbescheide für 2021 nach der FRL-JSG wurden fünf Teilwidersprüche eingelegt. Diese richten sich gegen die bewilligte Finanzierungsart.

4. Wurden die Träger (oder Trägerverbände) hinsichtlich des weiteren Vorgehens in den §§ 11 – 16 SGB VIII für 2021/22, wie im Jugendhilfeausschuss im Dezember diskutiert, schon eingeladen, um diese frühzeitig an der weiteren Planung zu beteiligen?

Nach jetzigem Stand gibt es für das Haushaltsjahr 2021 keine Kürzungen, so dass die Beschlussfassung – wie im Unterausschuss Jugendhilfeplanung abgestimmt – in den Jugendhilfeausschuss am 27.04.2021 eingereicht werden kann.

Derzeit erfolgt die Überarbeitung der Förderkonzeption, welche ihre Anwendung findet, wenn nicht genügend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Antragstellung für 2022 erfolgt zum 15.04.2021. Erst danach sind entsprechende Entscheidungen zu treffen.

Freundliche Grüße
Ralph Burghart
Bürgermeister

LINK zur Ratsanfrage

Schreibe einen Kommentar