
Fragestellerin: Jacqueline Drechsler
Frage:
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
wenn in der Stadt Chemnitz ein/e Bürger_in die Hundesteuer abmelden möchte, so sind durch das entsprechende Formular „Abmeldung eines Hundes“ diverse Abmeldegründe vorgegeben.
Neben „entlaufen“ und „eingeschläfert“ ist die Option „eingegangen“ möglich. Diese Angabe ist dann zutreffend, wenn ein Hund „friedlich eingeschlafen“ ist. Aus meiner Sicht kann möglicherweise eine Pflanze „eingehen“. Das Ableben eines Hundes jedoch mit diesem Wort zu umschreiben, ist aus meiner Sicht nicht sachgerecht.
Andere Städte haben diesbezüglich flexiblere Lösungen parat.
Beispielsweise ist es in der Stadt Dresden so geregelt, dass der/die Hundehalter_in den Grund der Beendigung der Hundehaltung mit eigenen Worten angeben kann:
„2. Angaben zur Hundehaltung
o Letzter Tag der Hundehaltung in Dresden:
o Grund der Beendigung der Hundehaltung in Dresden:
o Zahl der im Haushalt weiterhin gehaltenen Hunde:
Ich versichere, die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben.“
Ich bitte Sie um Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist es aus Sicht der Stadtverwaltung Chemnitz möglich, dass Formular „Abmeldung eines Hundes“ dergestalt zu überarbeiten, wie es beispielsweise in Dresden gehandhabt wird?
2. Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen?
3. Wenn ja, bis wann ist mit der Umsetzung (Änderung des Formulars) seitens der Stadt Chemnitz zu rechnen?
Für die Beantwortung danke ich herzlich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Jacqueline Drechsler
Antwort:
1. Ist es aus Sicht der Stadtverwaltung Chemnitz möglich, dass Formular „Abmeldung eines Hundes“ dergestalt zu überarbeiten, wie es beispielsweise in Dresden gehandhabt wird?
2. Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen?
3. Wenn ja, bis wann ist mit der Umsetzung (Änderung des Formulars) seitens der Stadt Chemnitz zu rechnen?
Die derzeit im Abmeldeformular zur Hundesteuer verwendete Bezeichnung „eingegangen“ stammt aus der Veterinärmedizin und wurde deshalb bislang für die Hundesteuer verwendet. Der Begriff „gestorben“ bezieht sich auf die Humanmedizin. Daher wurde dieser Begriff nicht gewählt.
Trotz dieser begrifflichen Zuordnung kann eine Änderung des Formulars in Aussicht gestellt werden, so dass auf dem Formular der Abmeldegrund „eingegangen“ in „gestorben“ geändert wird.
Die Anpassung des Formulars wird neben dem laufenden Geschäft mittelfristig umgesetzt.
Eine Anlehnung an das Formular der Stadt Dresden (offener Vordruck ohne Auswahlmöglichkeiten
zur Beendigung der Hundehaltung) wird allerdings nicht erfolgen. Der Vordruck bezieht sich inhaltlich auf die gültige Hundesteuersatzung der Stadt Chemnitz. Danach kann die Abmeldung eines Hundes von der Hundesteuer nur genau definierte Sachverhalte zur Grundlage haben (u. a. verkauft, verschenkt, entlaufen usw. siehe § 8 Abs. 3 und 4). Eine offene Gestaltung dieser Angaben im Formular, bei der die Bürger selbst den Abmeldegrund formulieren und eintragen können, gestaltet die Bearbeitung schwierig.
Da bei fehlenden oder unvollständigen Angaben nicht festgestellt werden kann, ob die Abmeldung satzungskonform ist, ist die Rechtmäßigkeit der mit diesem Erklärungsformular begehrten Beendigung des Steuerverwaltungsverfahrens in solchen Fällen nicht mehr gewährleistet. Deshalb wird an der abschließenden Aufzählung der Beendigungsgründe festgehalten. Für viele Steuerpflichtige erweist sich diese Verfahrensweise, bei der nur ein Kreuz an dem zutreffenden Sachverhalt zu setzen ist, in der Praxis als hilfreich und unbürokratisch.
Freundliche Grüße
Sven Schulze
Bürgermeister
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