Ratsanfrage – Fortführung der kleinen Märkte

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Jörg Vieweg

Jacqueline Drechsler

FragestellerInnen:

Jacqueline Drechsler, Jörg Vieweg

Frage:

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

bereits im Oktober hat der Stadtrat beschlossen, dass die kleinen Märkte am Ikarus und auf dem Brühl fortgeführt werden sollen und, dass die Gebühren für die Händler auch dann nicht steigen sollen, wenn für die Durchführung eine andere Satzung zugrunde gelegt werden sollte.

Da die Händler uns wiedergespiegelt haben, dass sie noch keine Informationen über die Fortführung erhalten haben, möchten wir um die Beantwortung folgender Fragen bitten:

1. Welche Satzung bzw. welche Gebührenordnung will das Ordnungsamt für die Anbieter an den beiden Standorten im nächsten Jahr zu Grunde legen?
2. Wie hoch sind die Gebühren, die von den Händlern dort ab 2019 verlangt werden?
3. Wie werden die Händler über die neuen Modalitäten informiert und bis wann?
Für die Beantwortung der Fragen bedanken wir uns im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Vieweg
Jacqueline Drechsler

Antwort:

Sehr geehrte Frau Drechsler,
sehr geehrter Herr Vieweg,

zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

1. Welche Satzung bzw. welche Gebührenordnung will das Ordnungsamt für die Anbieter an den beiden Standorten im nächsten Jahr zu Grunde legen?
Das Ordnungsamt hat für die beiden Standorte Brühl und Dr.-S.-Allende-Straße keine gültige Satzung zur Berechnung der Gebühren, wenn diese Standorte nicht mehr als festgesetzte Wochenmärkte nach § 67 Gewerbeordnung betrieben werden.

2. Wie hoch sind die Gebühren, die von den Händlern dort ab 2019 verlangt werden?
Die Gebühren sollen nach der Sondernutzungssatzung des Tiefbauamtes berechnet werden.

3. Wie werden die Händler über die neuen Modalitäten informiert und bis wann?
Alle Teilnehmer mit einem Zulassungsbescheid für die beiden o. g. Märkte wurden bereits über die Modalitäten im Dezember 2018 informiert.

Freundliche Grüße
Miko Runkel
Bürgermeister

Link zur Ratsanfrage

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