Ratsanfrage – Fortschreibung Psychiatrieplanung Chemnitz

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Jacqueline Drechsler

Fragestellerinnen:

Katrin Pristscha (Die Linke)

Jacqueline Drechsler (SPD)

Christin Furtenbacher (Bündnis 90/Die Grünen)

Frage:

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie genau und mit welcher Zeitschiene erfolgt die Fortschreibung der Psychiatrieplanung in Chemnitz vor dem Hintergrund der neuen Richtlinie Psychiatrie und Suchthilfe des Landes Sachsen?

2. Werden psychische Erkrankungen von Senioren darin gesondert betrachtet?

3. Wird die Psychiatrieplanung auch methodische Instrumente enthalten, wie psychisch kranke Menschen in Chemnitz in Zukunft betreut werden sollen?

4. Werden die Träger der Wohlfahrtspflege in die Erarbeitung einbezogen?

5. Wenn ja, in welchem Umfang und mit welcher Zielstellung? Falls nein, warum nicht?

Antwort:

Sehr geehrte Frau Pritscha, sehr geehrte Frau Furtenbacher, sehr geehrte Frau Drechsler,

zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

1. Wie genau und mit welcher Zeitschiene erfolgt die Fortschreibung der Psychiatrieplanung in Chemnitz vor dem Hintergrund der neuen Richtlinie Psychiatrie und Suchthilfe des Landes Sachsen?

Die Fortschreibung der Psychiatriepläne unterliegt grundsätzlich keiner formal festgelegten Regelmäßigkeit. Sie orientiert sich an den aktuellen Gesetzlichkeiten, Richtlinien und politischen Vorgaben.

Maßgeblich für eine Fortschreibung des regionalen Psychiatrieplanes sind die Novellierung des Sächsischen Gesetzes über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten, der überarbeitete Sächsische Landespsychiatrieplan sowie die neu verfasste Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (Richtlinie Psychiatrie und Suchthilfe, RL-PsySu).
Zur Aktualisierung des Psychiatrieplanes wurden die Mitglieder der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft (PSAG) bereits gebeten im Rahmen der Beantwortung eines Fragebogens Zuarbeiten zum Psychiatrieplan vorzunehmen. Damit soll gewährleistet werden, dass alle Mitglieder des gemeindepsychiatrischen Verbundes die Möglichkeit erhalten, sich inhaltlich am Fortschreiben des Planes zu beteiligen.
Wenn alle Zuarbeiten eingegangen sind, erfolgt eine entsprechende Analyse und Auswertung der Fragebogendaten. Die eruierten Ergebnisse werden in den regionalen Psychiatrieplan zur Aktualisierung aufgenommen.

Nach Fertigstellung des Entwurfes wird dieser an alle Mitglieder der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft versandt, damit Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen werden können. Die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft, als empfehlendes Fachgremium, wird anschließend ihr Votum abgeben und den aktualisierten Psychiatrieplan an den Stadtrat als Beschlussvorlage weiterleiten.

Mit der am 05.10.2017 im Sächsischen Amtsblatt veröffentlichten novellierten Richtlinie Psychiatrie und Suchthilfe wurden grundlegende Veränderungen in der Versorgungsstruktur und Finanzierung des gemeindepsychiatrischen Verbundes vorgenommen. Dazu zählt unter anderem, dass für den gemeindepsychiatrischen Verbund keine Qualitätsstandards festgelegt wurden.

Von Seiten der Psychiatriekoordinatoren Sachsens bedarf dies einer Nachbesserung. Deshalb haben die Psychiatriekoordinatoren in ihren regelmäßigen Treffen gemeinsam mit Vertretern des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz Qualitätskriterien für die kommunale Versorgung psychisch Kranker erarbeitet. Diese Kriterien werden Anfang kommenden Jahres im Rahmen eines Empfehlungsschreibens den Sozialdezernenten der kreisfreien Städte und Landkreise Sachsens zugesandt. Diese Qualitätsstandards sollen als wichtige Bestandteile im aktualisierten Psychiatrieplan der Stadt Chemnitz berücksichtigt werden.

2. Werden psychische Erkrankungen von Senioren darin gesondert betrachtet?

Die Versorgungssituation psychisch kranker älterer Menschen wird aufgrund der demographischen Entwicklung zunehmend an Bedeutung gewinnen. Laut Sächsischem Landespsychiatrieplan beträgt der Anteil pflegebedürftiger älterer Menschen bis 2020 9,6 %, damit ist auch der Anteil gerontopsychiatrischer Patienten weiterhin steigend.

Die Angebote und Leistungen im gemeindepsychiatrischen Verbund der Stadt Chemnitz müssen folglich bedarfsgerecht gestaltet und ständig weiterentwickelt werden. Ein Kapitel wird sich daher spezifisch der Versorgung gerontopsychiatrischer Patienten widmen.

3. Wird die Psychiatrieplanung auch methodische Instrumente enthalten, wie psychisch kranke Menschen in Chemnitz in Zukunft betreut werden sollen?

Es werden wahrgenommene Änderungs- und Handlungserfordernisse im Psychiatrieplan diskutiert. Unter Berücksichtigung der sich verändernden Klientenstruktur und der damit entsprechend notwendigen Anpassung in der Versorgungslandschaft werden auch zukünftig geplante Angebote und Projekte für Menschen mit psychischen Erkrankungen erfasst, vorgeschrieben und weiterentwickelt. Im Rahmen des Qualitätsmanagements erfolgt diesbezüglich eine jährliche Auswertung der statischen Jahresberichte.

4. Werden die Träger der Wohlfahrtspflege in die Erarbeitung einbezogen?

Die Träger der freien Wohlfahrtspflege sind an der Aktualisierung des Psychiatrieplanes beteiligt.

5. Wenn ja, in welchem Umfang und mit welcher Zielstellung? Falls nein, warum nicht?

Im Rahmen regelmäßiger Treffen der Liga der Freien Wohlfahrtspflege wurde über den Aktualisierungsstand des Psychiatrieplanes informiert.
Die Träger der Wohlfahrtspflege sind zudem Mitglieder der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft. In diesem Gremium wird das Fortschreiben des Psychiatrieplanes ausführlich diskutiert. Die Einbindung der Träger der freien Wohlfahrtspflege an der Aktualisierung des Regionalen Psychiatrieplanes der Stadt Chemnitz erfolgt wie unter 1. bereits ausgeführt (Bearbeitung eines Fragebogens, Gelegenheit zur Stellungnahme und abschließendes Votum der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft).

Mit freundlichen Grüßen
i. V. Miko Runkel
Philipp Rochold
Bürgermeister

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