Ratsanfrage – Fuß- und Radweg im Bereich Leipziger Straße/ A4

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Jacqueline Drechsler

Fragestellerin: Jacqueline Drechsler

Frage:

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

die einzige Wegeverbindung für Fußgänger und Radfahrer zwischen dem Stadtteil Borna-Heinersdorf und dem benachbarten Chemnitz Center führt im Bereich der A4 durch drei Unterführungen.
Eine Bürgerin wies mit Schreiben vom 16.10.2017 darauf hin, dass diese Unterführungen nicht beleuchtet sind. Neben einem geringen Sicherheitsgefühl besteht dadurch ein erhöhtes Unfallrisiko.
Mit Schreiben vom 17.10.2017 teilte die SVC ohne Angabe einer Begründung mit, dass nicht vorgesehen sei, diese Unterführungen zu beleuchten.

In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

1) Wie begründet die Stadtverwaltung ihre ablehnende Haltung und warum wurde dies der Bürgerin nicht mitgeteilt?
2) Wer ist für die Verkehrssicherungspflicht in diesem Bereich zuständig und ist ein unbeleuchteter kombinierter Fuß- und Radweg mit dieser vereinbar?
3) Was würde eine Beleuchtung der Unterführungen oder des kompletten Fuß- und Radweges in diesem Bereich kosten?

Für die Beantwortung der Fragen danke ich herzlich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Jacqueline Drechsler

Antwort:

Sehr geehrte Frau Drechsler,

zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

1) Wie begründet die Stadtverwaltung ihre ablehnende Haltung und warum wurde dies der Bürgerin nicht mitgeteilt?

Der Abwägungsprozess im Zuge der Planung dieser Wegeverbindung führte im Ergebnis zu einemVerzicht auf eine öffentliche Geh- und Radwegbeleuchtung. Seit Errichtung des Fuß- und Radweges traten in diesem Zusammenhang weder Probleme auf noch gab es bisher kritische Anfragen oder Hinweise. Der verantwortliche Mitarbeiter bot der Bürgerin am 18.10.2017 schriftlich ein persönliches Gespräch zur ihrem Anliegen an. Dieses Angebot wurde bislang leider nicht angenommen.

2) Wer ist für die Verkehrssicherungspflicht in diesem Bereich zuständig und ist ein unbeleuchteter kombinierter Fuß- und Radweg mit dieser vereinbar?

Die Verkehrssicherungspflicht obliegt im Sinne des Sächsischen Straßengesetzes der Stadt Chemnitz. Demnach ist die öffentliche Beleuchtung im Rahmen der Zumutbarkeit zu gewährleisten. In Auslegung dessen kann auch auf die Beleuchtung eines kombinierten Fuß- und Radweges verzichtet werden.

3) Was würde eine Beleuchtung der Unterführungen oder des kompletten Fuß- und Radweges in diesem Bereich kosten?

Eine eigenständige Beleuchtungslösung beschränkt auf die Abschnitte der Unterführungen wäre nicht sinnvoll. Es würde sich die Unfallgefahr eher erhöhen, da die Anpassungszeiten des menschlichen Auges beim Befahren abwechselnd heller und dunkler Bereiche zu groß sind und somit für die Radfahrer potenzielle Hindernisse nicht rechtzeitig wahrnehmbar sein könnten. Eine komplette Beleuchtung des Geh- und Radweges würde in der Herstellung ca. 60.000 € kosten und ist somit wirtschaftlich nicht darstellbar.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Stötzer
Bürgermeister

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