Ratsanfrage – Gebäudekomplex ehemalige Auto Union AG an der Scheffelstraße 110

Veröffentlicht in: Ratsanfragen im Stadtrat | 0

Fragestellerin: Jacqueline Drechsler

Frage und Beantwortung:

Sehr geehrte Frau Drechsler,

zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

Das überregional bekannte Industriedenkmal der ehemaligen Konzernzentrale der Auto Union AG in Chemnitz hat seit 2008 bereits mehrfach den Besitzer gewechselt.
Zuletzt war bekannt geworden, dass die Lebenshilfe Chemnitz e.V. als Mieterin in dem Gebäude den Bau von Werkstätten für Menschen mit Behinderung plante und es begannen umfangreiche Sanierungsarbeiten. Das Gebäude wurde entkernt und Einbauten früherer Nutzungen entfernt.
Die rückwärtige Fassade des Gebäudes sowie der historische Treppenhausturm wurden im Rohbauzustand saniert. Der Gebäudekomplex erhielt eine neue Dacheindeckung und teilweise neue Fenster.
2016 soll die Lebenshilfe Chemnitz das Gebäude erworben haben. Seitdem sind die
Sanierungsarbeiten unterbrochen.

1. Warum sind seit 2016 die Sanierungsmaßnahmen unterbrochen?
Das Objekt wurde durch den damaligen Eigentümer im Jahre 2017 verkauft, die baulichen Maßnahmen bereits im Vorfeld unterbrochen. Der neue Eigentümer wollte zunächst ein neues Nutzungskonzept und Planungen erarbeiten.

2. Wie ist der aktuelle Stand der Planung zur weiteren Sanierung des Industriedenkmals?
Es gibt aktuell leider keine neuen Planungen.

3. In welcher Form ist die Stadt Chemnitz in das Sanierungsvorhaben einbezogen?
Die Denkmalschutzbehörde der Stadt betreut die Sanierung und überwacht die Sicherung des Objektes. Die Denkmalschutzrechtliche Genehmigung zur Sanierung wurde 2014 erteilt und in Teilen bis 2016 umgesetzt. Durch den Bauherrenwechsel und derzeitigen Stillstand der Arbeiten am Objekt ist es erforderlich, zumindest die Sicherung der Immobilie zu überwachen. Dazu gab es im 1. Quartal 2021 eine Ortseinsicht mit dem Eigentümer. Seitens der Denkmalschutzbehörde werden dringend erforderliche Sicherungsmaßnahmen beauflagt und deren Umsetzung kontrolliert.

4. Wurden für die bisherigen Sanierungsmaßnahmen kommunale, Landes- oder Fördermittel des Bundes beantragt, bewilligt und ausgezahlt?
Für das Objekt wurden bisher keine Mittel der Städtebauförderung, EU-Förderung oder Denkmalförderung beantragt noch bewilligt und ausgezahlt.

5. Wenn Fördermittel ausgezahlt wurden, an welche Bedingungen war die Förderung geknüpft und wurden bisher alle Auflagen seitens des Fördermittelempfängers erfüllt?
Fehlmeldung, siehe Punkt 4


Freundliche Grüße

Michael Stötzer
Bürgermeister

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