Ratsanfrage – Graffiti am Walzenwehr

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Jacqueline DrechslerFragestellerin:

Jacqueline Drechsler

Frage:

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

das Walzenwehr an der Georgbrücke ist seit einiger Zeit durch Graffiti verunstaltet (siehe Anhang). Für einen Stadteingang und Zufahrt des Busfernverkehrs hinterlässt der Blick von der Kreuzung Mühlen-/ Georgstraße einen wenig ansprechenden Eindruck.

Graffiti WalzenwehrIn diesem Zusammenhang bitte ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wer ist Eigentümer des technischen Denkmals und somit für die Pflege verantwortlich?
2. Ist dem Eigentümer der aktuelle Zustand bekannt?
Sollte die Stadt Chemnitz nicht der Eigentümer sein, kann sie sich mit diesem in Verbindung setzen und ihn auf das Problem hinweisen?
3. Wann ist mit einer Entfernung der Graffiti zu rechnen?

Für die Beantwortung der Fragen bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Jacqueline Drechsler

 

 

Antwort:

Sehr geehrte Frau Drechsler,

zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

1. Wer ist Eigentümer des technischen Denkmals und somit für die Pflege verantwortlich?

Eigentümer der Anlage ist die Stadt Chemnitz, vertreten durch das Tiefbauamt.

2. Ist dem Eigentümer der aktuelle Zustand bekannt? Sollte die Stadt Chemnitz nicht der Eigentümer sein, kann sie sich mit diesem in Verbindung setzen und ihn auf das Problem hinweisen?

Der aktuelle Zustand ist bekannt und leider auch an anderen Bauwerken wie Brückenwiderlager und Stützwänden festzustellen. Umso ärgerlicher ist es, dass selbst denkmalgeschützte Anlagen mit historischen Natursteinansichten nicht davon ausgenommen werden.

3. Wann ist mit einer Entfernung der Graffiti zu rechnen?

Die Verpflichtung zur Beseitigung von Graffiti oder anderen Schmierereien besteht insofern für das Tiefbauamt dann, wenn es sich um verfassungsfeindliche Inhalte handelt. In diesen Fällen wird ausnahmslos und umgehend gehandelt, sofern wir davon Kenntnis haben.

An ausgewählten Objekten, z.B. an der Bierbrücke und an Natursteinstützwänden des Innenringes wurden zeitnah auch nicht verfassungsfeindliche Schmierereien mehrfach beseitigt.

Leider hat sich jedoch gezeigt, dass diese Flächen nach kurzer Zeit erneut als Grundlage derartiger illegaler „Kunstwerke“ dienen. Das Tiefbauamt ist bedauerlicherweise aus personellen und finanziellen Gründen nicht in der Lage, alle derartigen Verunstaltungen umgehend und zum wiederholten Male zu beseitigen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Stötzer

Bürgermeister

 

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