Ratsanfrage -Grünschnittmaßnahme Schloßberg

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Fragesteller: Jürgen Renz

Frage und Beantwortung:

Sehr geehrter Herr Renz,

zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

Am 07. Oktober 2020 wurde auf einer Länge von 30 Metern der auf der Mauerfläche des Schloßbergs wachsende und von den Anwohnern gepflegte wilde Wein geschnitten. Ich bitte Sie in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wer hat diese Maßnahme angeordnet?

Die Grünschnittarbeiten wurden vom Tiefbauamt angeordnet.

2. Aus welchem Grund wurde diese Maßnahme angeordnet?

Im entsprechenden Bereich war seit langem keine Begutachtung sowie
Unterhaltungsarbeiten an der Stützwand mehr möglich, da dieser weitestgehend von
abgestorbenen Altranken überdeckt war.
Lediglich die obersten Ranken zeigten noch Begrünung.
Im Zuge einer Bauwerksprüfung und nachfolgenden Unterhaltungsarbeiten an der
Mauerwerksverfugung wurde die Ansichtsfläche der Mauer in Teilbereichen
freigeschnitten.

3. Wann und wie wurden die Anwohner des anliegenden Grundstücks informiert?

Da das Tiefbauamt Baulastträger des Bauwerkes ist und bisher keinerlei
Pflegeschnittarbeiten am Rankbewuchs der Ansichtsfläche der Stützwand vom
Grundstücksanlieger vorgenommen wurden, war man der Annahme, dass zumindest
der Schnitt an der Ansichtsfläche in Verantwortung des Tiefbauamtes
liegt. Die Anwohner wurden daher nicht informiert.

4. Wurden die Anwohner des anliegenden Grundstücks vorab auf etwaige Erforder-
nisse hingewiesen, den seit Jahren dort wachsenden wilden Wein selbst zu schnei-
den?

Nein.

5. Wer führte die Schnittmaßnahmen aus? Wurde eine sachkundige Schnittmaßnahme beauftragt?

Die Grünschnittarbeiten wurden durch Mitarbeiter des städtischen Bauhofes
ausgeführt.
Der Schnitt wurde außerhalb der Wachstumsperiode sowie in Übereinkunft mit
den Vorschriften für die Prüfung bzw. Überwachung von Ingenieurbauwerken, welche eine uneingeschränkte in Augenscheinnahme erfordert, durchgeführt.
Weiterhin wurde bewusst auf das komplette freischneiden der Mauer verzichtet, um vor allem die im Bereich der Mauerschräge (Pflanzen am Zaun vor Haus) befindlichen Arme des Weines zu erhalten.
Auf Grund des gänzlich fehlenden Pflegeschnitts und der damit starken Verwachsungen
zwischen den Ranken war es jedoch nicht möglich die Nebenarme vom Totholz freizu-
schneiden und zu erhalten, da dessen Verlauf nicht nachzuverfolgen noch zu selektieren
war.

6. Welche Verantwortung wird für die Schädigung der Pflanze am Zaun vor dem Haus übernommen?

Die Anpflanzungen am Zaun vor dem Haus wurden keinem Schnitt unterzogen.
Eine Schädigung der Pflanzen kann damit nicht bestätigt werden.

7. Ist eine künftige Begrünung der Mauer wieder vorgesehen? Wird hierzu Kontakt mit den Anwohnern aufgenommen?

Es ist davon auszugehen, dass ein zügiger Neuaustrieb und Berankung der
Maueransichtsfläche in der nächsten Wachstumsperiode erfolgt, da die Hauptarme
des Weins völlig unbeschadet sind.
Eine lichte Begrünung aus Neuranken, welche die Belange der Bauwerkskontrolle
und Unterhaltung berücksichtigen, soll weiterhin zugelassen werden.
Um zukünftig großräumige Rückschnitte zu vermeiden sind regelmäßige Pflege- und
Ausdünnungsschnitte unabdingbar.
Es wird hierzu eine Vereinbarung mit dem Grundstücksanlieger angestrebt in der die Pflege und Ausdehnung des Bewuchses dahingehend geregelt werden soll.

Freundliche Grüße

Michael Stötzer
Bürgermeister

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