Fragesteller:
Maik Otto
Frage:
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
Anwohner aus dem Bereich des ehemaligen Supermarktes an der Ulmenstraße wandten sich an mich, weil das Grundstück einen verwahrlosten Eindruck macht. In diesem Zusammenhang bitte ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist der Verwaltung bekannt, welche Pläne der Eigentümer für das Grundstück hat?
2. Wurden seitens der Verwaltung Schritte unternommen, um das Grundstück einer städtebaulich sinnvollen Nachnutzung zuzuführen?
3. Wurde und wird das Grundstück regelmäßig auf die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht kontrolliert, um beispielsweise eine Gefährdung spielender Kinder auszuschließen?
Für die Beantwortung bedanke ich mich herzlich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Maik Otto
Antwort:
Sehr geehrter Herr Otto,
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:
1. Ist der Verwaltung bekannt, welche Pläne der Eigentümer für das Grundstück hat?
Das benannte Grundstück war in den Jahren 2015/2016 Gegenstand von Gesprächen zwischen dem Eigentümer und der Verwaltung. Der Eigentümer orientierte dabei auf eine Lückenschließung mit einer fünfgeschossigen Mehrfamilienhausbebauung. Ein Bauantrag liegt bislang nicht vor.
2. Wurden seitens der Verwaltung Schritte unternommen, um das Grundstück einer städte-
baulich sinnvollen Nachnutzung zuzuführen?
Die Bebauungsabsicht des Eigentümers wurde seitens der Verwaltung positiv begleitet. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 13/11 „Kaßberg West“, welcher die Rahmenbedingungen für die Bebauung des Grundstücks definiert.
3. Wurde und wird das Grundstück regelmäßig auf die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht kontrolliert, um beispielsweise eine Gefährdung spielender Kinder auszuschließen?
Das Baugenehmigungsamt kontrolliert regelmäßig, ob von der baulichen Anlage Gefahren ausgehen, die den öffentlichen Verkehrsraum beeinträchtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Stötzer
Bürgermeister
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