Frage:
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
hinsichtlich der Innensanierung und des Betriebs als 4-zügige Grundschule bitte ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen zur Heinrich-Heine-Grundschule:
1) Gibt es eine Klärung hinsichtlich der Auslagerung der Heinrich-Heine-Grundschule während der Innensanierung? Wurde als Alternative eine geteilte Unterbringung der Schule an 2 Standorten in Erwägung gezogen, falls für eine 4-zügige Grundschule kein geeignetes Ausweichgebäude existiert?
2) Die künftige 4-Zügigkeit der Heinrich-Hein-Grundschule setzt die Verlagerung des Medienpädagogischen Zentrums voraus. Wann ist mit dem definitiven Auszug der Einrichtung zu rechnen?
3) Welches Konzept ist für die Turnhallennutzung durch die Schülerinnen und Schüler der Heinrich-Heine-Grundschule vorgesehen? Ist es richtig, dass derzeit eine gemeinsame Turnhallennutzung mit dem Goethe-Gymnasium erfolgt? Wird diese Lösung auch im Falle der 4-Zügigkeit an der Heinrich-Heine-Grundschule Bestand haben oder wird eine alternative Lösung notwendig?
In Zusammenhang mit der Frage zur Absicherung des Schulsports gemeinsam mit dem Goethe-Gymnasium ergibt sich eine weitere Frage, das Gymnasium betreffend:
4) Auf dem Hofgelände des Gymnasiums ist eine Boulder-Wand errichtet worden. Wann wird diese für die Benutzung freigegeben?
Für die Beantwortung der Fragen danke ich herzlich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Maik Otto
Antwort:
1. Gibt es eine Klärung hinsichtlich der Auslagerung der Heinrich-Heine-Grundschule während der Innensanierung? Wurde als Alternative eine geteilte Unterbringung der Schule an 2 Standorten in Erwägung gezogen, falls für eine 4-zügige Grundschule kein geeignetes Ausweichgebäude existiert?
Derzeit werden sowohl die Variante der Komplettauslagerung als auch die alternative Unterbringung der Heinrich-Heine-Grundschule in zwei verschiedenen Auslagerungsobjekten untersucht. Dies bedarf einer umfangreichen Prüfung zur Machbarkeit und der Abstimmung mit der Sächsischen Bildungsagentur, Regionalstelle Chemnitz. Vor diesem Hintergrund ist zum aktuellen Zeitpunkt eine abschließende Aussage zum Auslagerungsort der Heinrich-Heine-Grundschule nicht möglich.
2. Die künftige 4-Zügigkeit der Heinrich-Heine-Grundschule setzt die Verlagerung des Medien-pädagogischen Zentrums voraus. Wann ist mit dem definitiven Auszug der Einrichtung zu rechnen?
Im Jahr 2016 wurden gemeinsam mit dem Schul- und Sportamt mehrere städtische Objekte im Hinblick auf eine mögliche Verlagerung untersucht. Aufgrund der Anforderungen des Medienpädagogischen Zentrums leider bisher ohne den erhofften Erfolg. Aktuell werden gemeinsam mit dem Schul- und Sportamt weitere Lösungen erarbeitet und in der Folge geprüft. Ein genauer Termin für den Auszug kann daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden.
3. Welches Konzept ist für die Turnhallennutzung durch die Schülerinnen und Schüler der Heinrich-Heine-Grundschule vorgesehen? Ist es richtig, dass derzeit eine gemeinsame Turnhallennutzung mit dem Goethe-Gymnasium erfolgt? Wird diese Lösung auch im Falle der 4-Zügigkeit an der Heinrich-Heine-Grundschule Bestand haben oder wird eine alternative Lösung notwendig?
Grundsätzlich wird die Sporthalle am Schulstandort Augsburger Straße 32 von der Heinrich-Heine-Grundschule und dem J.-W.-v.-Goethe-Gymnasium genutzt. Im Grundschulbereich erfolgt eine Unterrichtung von der 1. bis zur 6. Stunde. Die zusätzliche Nutzung der Sporthalle durch das J.-W.-v.-Goethe-Gymnasium erfolgt nachgeordnet im Anschluss an den Unterricht der Heinrich-Heine-Grundschule an zwei bis drei Tagen in der Woche (Montag, Mittwoch und Freitag ab 13:25 Uhr für jeweils 90 Minuten).
Für eine Beschulung von vier Zügen Grundschule an der Heinrich-Heine-Grundschule besteht ein Bedarf von 44 Sportstunden pro Woche. Da im Grundschulbereich die Unterrichtung von der 1. biszur 6. Stunde erfolgt, können 30 Stunden in der Sporthalle am Standort absolviert werden. Der verbleibende Fehlbedarf von 14 Unterrichtsstunden ist jährlich im Rahmen des Verfahrens zur Sporthallenvergabe zu berücksichtigen.
Als eine Möglichkeit könnte der perspektivische Fehlbedarf durch die Nutzung von Sporthallenkapazitäten der J.-A.-Comenius-Grundschule – ggf. durch den Einsatz einer vertraglich gebundenen Schülerbeförderung – kompensiert werden.
In Zusammenhang mit der Frage zur Absicherung des Schulsports gemeinsam mit dem Goethe-Gymnasium ergibt sich eine weitere Frage, das Gymnasium betreffend:
4. Auf dem Hofgelände des Gymnasiums ist eine Boulder-Wand errichtet worden. Wann wird diese für die Benutzung freigegeben?
Die Boulder-Wand steht den Schülern schon seit Herbst 2016 zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Rochold
Bürgermeister
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