
Fragesteller: Jörg Vieweg
Frage:
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
an der Scheffelstraße befindet sich eine Hundewiese mit Hundetoilette, die stark frequentiert ist.
In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
1) In welchem Zustand befindet sich die Hundewiese an der Scheffelstraße?
2) Wie oft finden Mäharbeiten statt und in welchem Rhythmus werden Reinigungsarbeiten auf der Wiese vorgenommen?
3) In welcher Höhe sind Mittel für die Hundetoilette im städtischen Haushalt eingeplant?
Für die Beantwortung der Fragen danke ich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Vieweg
Antwort:
Sehr geehrter Herr Vieweg,
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:
1) In welchem Zustand befindet sich die Hundewiese an der Scheffelstraße?
Die o. g. Wiese ist Bestandteil der ehemaligen Grünanlage Scheffelschlucht.
Im Jahr 2015 wurde in der Scheffelschlucht ein „Pilotprojekt“ für die Überführung von mehreren Grünanlagen in den Wald gestartet. Ziel war es, die Kosten der Unterhaltung zu senken.
Somit handelt es sich hier nicht mehr um eine Hundewiese im Sinne der Grünanlagensatzung, sondern eine Waldwiese. Die Grünanlagensatzung wurde entsprechend angepasst. Zur „Verwaldung“ des Pilotprojektes Scheffelschlucht gibt es zwischenzeitlich kritische Nachfragen aus der Bürgerschaft, da für naturnahe Wälder im Stadtgebiet offenbar nur eine begrenzte Akzeptanz besteht. Hierzu besteht Aufklärungsbedarf.
2) Wie oft finden Mäharbeiten statt und in welchem Rhythmus werden Reinigungsarbeiten auf der Wiese vorgenommen?
Mäharbeiten finden dreimalig im Jahr statt (bis 21. KW, dann 29. KW und abschließend ca. 39. KW). Reinigungsarbeiten finden unmittelbar jeweils im Neuen Jahr mit der Beseitigung des Silvestermülls statt. Die zwei vorhandenen Abfallbehälter zur Hundekotentsorgung werden wöchentlich geleert (Kosten ca. 310,00 Euro/ a).
3) In welcher Höhe sind Mittel für die Hundetoilette im städtischen Haushalt eingeplant?
Mittel für die Hundetoiletten in öffentlichen Grünanlagen stehen in Höhe von 5.000 Euro/a zur Verfügung. Hundetoiletten in Wäldern sind jedoch grundsätzlich nicht vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
i. V. Philipp Rochold
Michael Stötzer
Bürgermeister
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