Ratsanfrage – Kattundruckerei

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Fragestellerin: Jacqueline Drechsler

Frage und Beantwortung:

Sehr geehrte Frau Drechsler,

zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

Vor einiger Zeit war in der lokalen Presse zu lesen, dass die ehemalige Kattundruckerei in der Müllerstraße 29 in Chemnitz neue Eigentümer:innen hat und nun das Gebäude inklusive dem zugehörigen Grundstück Schritt für Schritt saniert werden soll.

Da im gesamten Jahr 2020 keinerlei Bauaktivitäten zu sehen waren, die Grundstücksabsperrung (Bauzaun) nicht sicher ist und so immer wieder Kinder und Jugendliche unerlaubt in diesem Grundstück spielen und sich die Bürger:innenbeschwerden zum aktuellen Zustand dieses unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes mehren, bitte ich Sie um Beantwortung folgender Fragen:

1. Gibt es zwischen der Stadt Chemnitz und dem aktuellen Eigentümer der Immobilie Kontakte bezüglich der Sanierung des Gebäudes?

Die Liegenschaft wurde 2020 verkauft. Das Baugenehmigungsamt befindet sich seit längerem in Abstimmung mit dem Bauherrn bezüglich der denkmalgerechten Umnutzung und Sanierung des Gebäudes. Geplant ist eine Wohnnutzung. Denkmalpflegerische Belange wurden bereits abgestimmt, der Bauantrag wurde inzwischen eingereicht.

2. Wurde der Eigentümer seitens der Stadt Chemnitz über mögliche Förderprogramme zur Sanierung der ehemaligen Kattundruckerei beraten?

Der Eigentümer beabsichtigt die Aufteilung in Eigentumswohnungen und eine Sanierung mit den Abschreibungsmöglichkeiten nach § 7i EStG für die Erwerber.
Seitens der Denkmalschutzbehörde wurde der Bauherr bezüglich Fördermöglichkeiten der Denkmalpflege beraten. Ein Antrag auf BKM-Förderung wurde 2020 eingereicht. Dieser wird von den Bundestagsangeordneten Herrn Müller (SPD) sowie Herrn Heinrich (CDU) begleitet. Die fachliche Befürwortung des Antrages wurde seitens des Landesamtes für Denkmalpflege Sachsen sowie der Denkmalschutzbehörde der Stadt Chemnitz erteilt.

3. Hat die Stadt Chemnitz Kenntnis darüber, wann die Sanierung des Gebäudes beginnen soll und wenn ja, welche Schritte sind seitens des Eigentümers wann geplant?

Der Eigentümer beabsichtigt, nach Erteilung der Baugenehmigung im Jahre 2021 mit der Sanierung des Gebäudes zu beginnen. Geplant sind Umbau und Sanierung des denkmalgeschützten ehemaligen Fabrikgebäudes mit Dachgeschossausbau, Errichtung einer Dachgaube, Anbau von Balkonen sowie die Errichtung ebenerdiger Stellplätze daneben.

4. Es befinden sich auch wassertechnische Anlagen auf dem Grundstück. Wie gewährleistet der Besitzer die sachgemäße Sicherung vor dem Betreten durch Unbefugte beziehungsweise hat die Stadt Chemnitz den Eigentümer auf seine Sicherungspflichten schriftlich hingewiesen?

Die wassertechnischen Anlagen (Pleißenbach einschl. Wehr) befinden sich nicht auf dem Gelände der ehem. Kattundruckerei und auch nicht im Eigentum dieses Investors. Es ist noch offen, ob er diese Flächen hinzuerwerben kann und wird.

Freundliche Grüße

Michael Stötzer
Bürgermeister

LINK zur Ratsanfragehttps://session-bi.stadt-chemnitz.de/ag0050.php?__kagnr=7499