Ratsanfrage – Klassenraumbedarf Gymnasien

Veröffentlicht in: Ratsanfragen im Stadtrat | 0

Fragesteller: Jürgen Renz

Frage und Beantwortung:

Sehr geehrter Herr Renz,

zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

Mit Beschluss der Teilschulnetzplanung Gymnasien war eine Prüfung des Klassenraumbedarfs verbunden, zu deren Umsetzungsstand ich um die Beantwortung folgender Fragen bitte:

1. Ist die Analyse des Klassenraumbedarfs gesichert und liegt eine aktuelle Einschätzung vor?

2. Welche Reaktionsmöglichkeiten neben dem Anbau an bestehenden Standorten wurden aktuell in die Analyse einbezogen?

3. Ist die Ergänzung am Standort der im Bau befindlichen Oberschule am Hartmannplatz einbezogen worden? Mit welchem Ergebnis?

Die Fragen 1, 2 und 3 werden zusammenfassend beantwortet.

Im laufenden Schuljahr 2020/2021 sind die Schülerzahlen der Gymnasien deutlich unter den Erwartungen zurückgeblieben.

Entgegen dessen sind für das kommende Schuljahr 2021/2022, entsprechend den Aussagen des Landesamtes für Schule und Bildung, Standort Chemnitz (LaSuB-STOC), verstärkt Anmeldungen an allen sieben Gymnasien zu verzeichnen. Und dennoch kann für jeden Schüler ein
Beschulungsplatz an einem Gymnasium sichergestellt werden.

Offen ist hierbei, ob dies nur eine einmalige Situation darstellt (bspw. pandemiebedingt) oder sich möglicher Weise ein neuer Trend abzeichnet.

Ab dem Schuljahr 2022/2023 werden voraussichtlich sämtliche räumliche Ressourcen in den bestehenden kommunalen Gymnasien ausgeschöpft sein. In beiden Schuljahren 2022/2023 und 2023/2024 fehlen voraussichtlich je zwei Klassenräume. Zur Kompensation dieses überschaubaren Fehlbedarfes gibt es seitens der Stadt Chemnitz verschiedene Lösungsansätze, welche noch einer umfassenden Prüfung und Abstimmung bedürfen.

Darüber hinaus ist in den nächsten Jahren zu beobachten, ob und inwiefern sich die
Übergangsquote von der Grundschule auf das Gymnasium verstetigt.

Diese Entwicklung wird sich auch in der Schülerzahlvorausberechnung (Schulreport) des LaSuB-STOC und letztendlich in der Fortschreibung des Teilschulnetzplanes Gymnasien widerspiegeln, wobei dann entsprechende Lösungen aufgezeigt werden müssen.

4. Ist zum aktuellen Stand des Baufortschritts noch eine Kapazitätserweiterung einplanbar, ohne dass diese in den Raumbedarf der neu zu bildenden Oberschule eingreift?

Bei der Oberschule am Hartmannplatz handelt es sich um eine Oberschule, die planmäßig nicht für den gymnasialen Bildungsgang ausgelegt wurde. Eine signifikante Steigerung der Schülerzahl der Oberschule ist nicht möglich. Im aktuell vorliegenden Bauablauf sind entsprechende Änderungen nicht darstellbar. Die Umsetzung des Beschlusses im Rahmen B-176/2020 (Fortschreibung Teilschulnetzplan Gymnasien) jedoch unterliegt hierbei der Analyse des Anmeldeverhaltens in den Folgejahren und der möglichen Verstetigung der Entwicklung des Schuljahres 2021/22. Hieraus ableitend sind dann schulnetzplanerische und bauliche Beschlüsse abzuleiten.

5. In welchem Umfang und ab welchem Zeitpunkt steht der Berufsschulstandort Wielandstraße für einen künftigen Raumbedarf im gymnasialen Bereich zur Verfügung?

Der Schulstandort Wielandstraße 4 wird aktuell als Außenstelle des Beruflichen Schulzentrums für Wirtschaft II genutzt.

Entsprechend des gerade veröffentlichten Teilschulnetzplans der berufsbildenden Schulen sollen die Ausbildungen Kaufmann im Einzelhandel und der Verkäufer vom Beruflichen Schulzentrum für Wirtschaft II an das Berufliche Schulzentrum für Bau- und Oberflächentechnik des Landkreises Zwickau, am Standort Limbach-Oberfrohna, abgegeben werden.

Für Auszubildende mit Wohnsitz in Chemnitz soll die berufsschulische Unterweisung der beiden o. g. Ausbildungen beginnend mit dem Schuljahr 2024/2025 am Standort Limbach-Oberfrohna erfolgen.

Im Ergebnis endet die Ausbildung zum Verkäufer mit Beendigung des Schuljahres 2025/2026 und für die Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel mit Schuljahresende 2026/2027 am Beruflichen Schulzentrum für Wirtschaft II. Somit stehen frühestens zu diesen Zeitpunkten Kapazitäten im betreffenden Gebäude Wielandstraße 4 zur freien Verfügung.

Nach bisherigen Planungen sollen die Verwaltungsfachangestellten weiterhin am Beruflichen Schulzentrum für Wirtschaft II ausgebildet werden. Da im Stammgebäude in der Kanzlerstraße 9 hierfür keine Kapazitäten zur Verfügung stehen, verbleibt die Ausbildung in der Außenstelle. Auch durch das Aufwachsen weiterer Ausbildungen des Beruflichen Schulzentrums besteht Bedarf an diesem Gebäude.

Ferner können die gesamten Räume der Wielandstraße 4 erst nach Auszug des Fortbildungszentrums Chemnitz gGmbH genutzt werden. Die Abstimmungen hierzu sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen.

Sobald alle offenen Punkte eindeutig geklärt sind, kann ein entsprechendes Raumprogramm zur Nutzung für den gymnasialen Bereich und dem Beruflichen Schulzentrum für Wirtschaft II erstellt werden. Danach sind notwendige bauliche Maßnahmen abzuleiten.

Freundliche Grüße

Ralph Burghart
Bürgermeister

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