Ratsanfrage – Kleingartenverein „Heimaterde“

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Detlef Müller

Fragesteller:

Detlef Müller

Frage:

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

seit dem Rückbau der Bahnüberführung der Zufahrt zur Anlage des Kleingärtnervereins Heimaterde e.V. hat die Stadt Chemnitz mit der Deutschen Bahn über eine Lösung der Zufahrt erörtert. In meiner Ratsanfrage RA-381/2015 wurde die Zufahrt über die bahneigene Zufahrt „An der Riesaer Bahnlinie“ als Variante benannt. Nach Fertigstellung des städtischen Abschnitts der Zufahrt bitte ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen zum bahneigenen Teilstück:

1. Welche Klärung der Wegeentwässerung des parallel zu Bahnlinie verlaufenden Abschnitts wurde (insbesondere unter Berücksichtigung der Überschwemmung im Februar 2017) erzielt?

2. Welcher Sachstand liegt zur Befestigung der Randstreifen auf vorgenanntem Abschnitt vor?

3. Vorgenannter Bereich weist zudem schlecht einsehbare Stellen durch Bäume und Sträucher auf. Inwieweit liegt eine Klärung zur Freischneidung der Sichtachsen vor?

4. Konnte über die einzelnen Punkte hinaus ein Verfahren mit der Deutschen Bahn vereinbart werden, um die Nutzung als Zufahrt für die das Vereinsgelände des KGV Heimaterde e.V. dauerhaft abzusichern?

Für die Beantwortung bedanke ich mich herzlich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Detlef Müller

Antwort:

Sehr geehrter Herr Müller,

zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

1. Welche Klärung der Wegeentwässerung des parallel zu Bahnlinie verlaufenden Abschnitts wurde (insbesondere unter Berücksichtigung der Überschwemmung im Februar 2017) erzielt?

Eine abschließende Klärung der Zuwegung mit der DB AG wird durch die Verwaltung weiterhin angestrebt.

2. Welcher Sachstand liegt zur Befestigung der Randstreifen auf vorgenanntem Abschnitt vor?

Siehe Antwort zur Frage 1.

3. Vorgenannter Bereich weist zudem schlecht einsehbare Stellen durch Bäume und Sträucher auf. Inwieweit liegt eine Klärung zur Freischneidung der Sichtachsen vor?  

In Bezug auf geringfügig vorhandenen Wildwuchs auf der Landwirtschaftsfläche im Eigentum der Stadt Chemnitz wurde sich mit Ortstermin vom 26.09.2017 vereinbart, dass der Kleingärtnerverein diesen selbst entfernen kann. Von Seiten des Vertreters der DB AG gab es zu vorgenanntem Termin die Zusage an den Kleingärtnerverein, dass die DB AG auf ihrer Fläche Sträucher und Wildwuchs zurückschneiden lässt.

4. Konnte über die einzelnen Punkte hinaus ein Verfahren mit der Deutschen Bahn vereinbart werden, um die Nutzung als Zufahrt für die das Vereinsgelände des KGV Heimaterde e.V. dauerhaft abzusichern?

Um Rechtssicherheit auch für die Zukunft zu Gunsten der städtischen Flurstücke zu erlangen, die das Vereinsgelände des KGV Heimaterde e.V. umfassen, wird durch die Stadtverwaltung nunmehr die rechtliche Sicherung einer Grunddienstbarkeit zu Lasten des im Eigentum der DB AG befindlichen Flurstückes 252/1 der Gemarkung Furth angestrebt.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Stötzer
Bürgermeister

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