Ratsanfrage – Landesprogramm „KINDER STÄRKEN“

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Maik Otto

Fragesteller:

Maik Otto

Frage:

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

im November 2015 startete das ESF-Vorhaben des SMK „Maßnahmen für Kinder mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen“, auf Grundlage der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds 2014–2020 mitfinanzierten Vorhaben (SMK-ESF-Richtlinie 2014–2020).

Deren Geltungsdauer endet zum 31.12.2023.

Unter dem Titel „KINDER STÄRKEN“ wurden zudem begleitende Kompetenz- und Beratungsstellen eingerichtet.

In Hinblick auf die Inanspruchnahme des Landesprogramms in der Stadt Chemnitz bitte ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Maßnahmen wurden seit Bekanntmachung des Landesprogramms beantragt? Wie viele erhielten eine Förderung aus dem Landesprogramm?
  2. Welche Einrichtungen beantragten bzw. erhielten Förderung? Bitte schlüsseln Sie die diese nach kommunaler und freier Trägerschaft auf.
  3. Bis wann laufen aktuell bewilligte Förderungen?
  4. Wie viele Maßnahmen sind aktuell beantragt bzw. sollen für die weitere Förderperiode beantragt werden?
  5. Inwieweit werden die beantragten Projekte durch die Kompetenz- und Beratungsstelle begleitet?

Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Maik Otto

Antwort:

Sehr geehrter Herr Otto,

zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

1. Wie viele Maßnahmen wurden seit Bekanntmachung des Landesprogramms beantragt?
Wie viele erhielten eine Förderung aus dem Landesprogramm?

Ihre Frage entspricht  nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO. Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelne Angelegenheiten der Gemeinde“ beziehen.

Diese Regelung ist auch Bestandteil der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Chemnitz  (§ 4 Abs. 2, 6 Nr. 1). Auch wenn der Begriff der einzelnen Angelegenheit in der Sächsischen Gemeindeordnung nicht definiert ist, ist er nach der Rechtsprechung dahingehend auszulegen, dass sich die Ratsanfrage auf einen konkreten Lebenssachverhalt beziehen muss, der von dem in § 2 SächsGemO geregelten Aufgabenbereich der Gemeinde erfasst ist.

2. Welche Einrichtungen beantragten bzw. erhielten Förderung? Bitte schlüsseln Sie diese nach kommunaler und freier Trägerschaft auf.

Übersicht zu den kommunalen Kindertageseinrichtungen:

Übersicht Förderung kommunale Kitas

Übersicht Förderung freie Kitas

3. Bis wann laufen aktuell bewilligte Förderungen?

Laut den aktuell vorliegenden Zuwendungsbescheiden der SAB ist die Förderung bis zum 30.09.2020 gewährleistet.

4. Wie viele Maßnahmen sind aktuell beantragt bzw. sollen für die weitere Förderperiode beantragt werden?

Ihre Frage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO. Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelne Angelegenheiten der Gemeinde“ beziehen.

Diese Regelung ist auch Bestandteil der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Chemnitz (§ 4 Abs. 2, 6 Nr. 1). Auch wenn der Begriff der einzelnen Angelegenheit in der Sächsischen Gemeindeordnung nicht definiert ist, ist er nach der Rechtsprechung dahingehend auszulegen, dass sich die Ratsanfrage auf einen konkreten Lebenssachverhalt beziehen muss, der von dem in § 2 SächsGemO geregelten Aufgabenbereich der Gemeinde erfasst ist.

5. Inwieweit werden die beantragten Projekte durch die Kompetenz- und Beratungsstelle begleitet?

Die Koordinatorin von der Kompetenz- und Beratungsstelle begleitet die zusätzlich geförderten Fachkräfte für die Umsetzung der Projektinhalte und -ziele. Dies erfolgt in Form von Besuchen vor Ort in den Kindertageseinrichtungen und regelmäßigen Reflexionstreffen im Verbund der zusätzlichen geförderten Fachkräfte.

Die Beratung der Kindertageseinrichtungen im Rahmen des Projektes obliegt dem jeweiligen Träger, ohne geförderte personelle Ressourcen zu erhalten.

Die Kompetenz- und Beratungsstelle bietet jährlich ein Netzwerktreffen in Chemnitz und eine Fachveranstaltung in Dresden für die zusätzlichen Fachkräfte, Einrichtungsleitungen, Trägervertreter an.

Freundliche Grüße
Ralph Burghart
Bürgermeister

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