Fragestellerin: Cornelia Knorr
Frage:
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
verschiedene Lichtsignalanlagen (LSA) sind mit Vorrichtungen für Blinde und Sehbehinderte ausgerüstet. Neben den akustischen Signalgebern besteht technisch auch die Möglichkeit, die LSA mit taktilen Signalgebern (Vibration) auszustatten.
In diesem Zusammenhang bitte ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen:
1) Wie viele LSA sind in Chemnitz mit Vorrichtungen für Blinde und Sehbehinderte Menschen ausgestattet?
Bitte geben Sie hierbei an, ob die LSA mit akustischen, taktilen oder beiden Signalgebern ausgestattet sind.
2) Wie viele dieser Signaleinrichtungen müssen nachts deaktiviert werden?
3) Sollten an einer LSA beide Arten von Signalgebern vorhanden sein, werden diese dann auch beide deaktiviert?
4) Ist es technisch möglich, dass das taktile Signal durchgehen in Betrieb bleibt?
Für die Beantwortung der Fragen danke ich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Cornelia Knorr
Antwort:
Sehr geehrte Frau Knorr,
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:
1) Wie viele LSA sind in Chemnitz mit Vorrichtungen für Blinde und Sehbehinderte Menschen
ausgestattet? Bitte geben Sie hierbei an, ob die LSA mit akustischen, taktilen oder beiden Signalgebern ausgestattet sind.
Von den 230 Ampelanlagen der Stadt sind aktuell 149 Anlagen mit Blindensignalen ausgerüstet, wobei diese in der Regel immer mit akustischen und taktilen Signalgebern ausgerüstet sind.
2) Wie viele dieser Signaleinrichtungen müssen nachts deaktiviert werden?
Die Frage der Nachtabschaltung wurde neben weiteren Themen der Blindensignalisierung kürzlich in einem Gespräch des Tiefbauamtes mit dem Vorstand der „Kreisorganisation Chemnitz des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Sachsen e. V.“ erörtert. Im Ergebnis wurde sich darauf verständigt, die Standards zur Nachtabschaltung der Blindenakustik und zur Lautstärke des Orientierungssignals in Wohngebieten neu zu definieren.
In einem ersten Schritt sollen demnächst die Ampelanlagen an der Zentralhaltestelle sowie an der Bahnhofstraße/Carolastraße auf einen 24-Stunden-Betrieb der Blindenakustik umgestellt werden.
Gegenwärtig ist der Stand noch so, dass an allen Ampelanlagen in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr die Blindensignale deaktiviert werden.
3) Sollten an einer LSA beide Arten von Signalgebern vorhanden sein, werden diese dann auch
beide deaktiviert?
Es werden bislang beide Signalgeber deaktiviert.
4) Ist es technisch möglich, dass das taktile Signal durchgehend in Betrieb bleibt?
Sofern eine Verständigung dahingehend erfolgt, dass unter bestimmten baulichen Voraussetzungen eine solche Regelung sinnvoll ist, wird für diese Fälle die technische Umsetzung geprüft. Es ist davon auszugehen, dass eine solche Umstellung mit einem hohen technischen Aufwand verbunden sein wird.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Stötzer
Bürgermeister
Link zur Ratsanfrage
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