
Fragestellerin:
Cornelia Knorr
Frage:
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
im März 2017 beschloss der Stadtrat bei der Neuerrichtung von Lichtsignalanlagen (LSA) Vorrichtungen Menschen mit Sehbehinderung mit zu berücksichtigen. Dabei sollte geprüft werden, neben der Ausstattung mit akustischen und taktilen Signalgebern auch die getrennte Steuerung einzuführen. Damit ließe sich ein Betrieb auch in den Spät- und Nachtstunden einrichten.
Nach der Neufassung der entsprechenden DIN 32981 im vergangenen Jahr bitte ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Sind bei den seit 2018 neu installierten Lichtsignalanlagen sowohl die taktilen als auch die akustischen Signalgeber eingerichtet worden?
2. Inwieweit verfügen die seit 2018 neu installierten Lichtsignalanlagen für Menschen mit Sehbehinderung über eine getrennte Steuerung akustischer und taktiler Signalgeber, sodass sie auch nachts verwendet werden können?
3. Sind die im März 2017 in der Stellungnahme zum BA-005/17 vorgebrachten Klärungsbedarfe (Notwendigkeiten von Bodenindikatoren und die Regelung durch DIN 32981) gelöst?
4. Welche Lichtsignalanlagen sollen in den nächsten 2 Jahren erneuert bzw. neu errichtet werden, sodass sie entsprechend umgerüstet werden können?
5. Wieso befinden sich an den meisten viel befahrenen Straßen keine Lichtsignalanlagen für Menschen mit Sehbehinderung, welche 24 Stunden in Betrieb sind und somit die Sicherheit gewährleisten können?
6. Wurden insbesondere Zuwegungen zu Einrichtungen für Menschen mit Sehhinderung dahingehend geprüft, ob diese 24 Stunden oder in einem angepassten Zeitfenster betrieben werden sollten.
7. Wie lange dauert es bei einem Fall mit dringendem Handlungsbedarf, bis eine Lichtsignalanlage umgerüstet ist?
Für die Beantwortung der Fragen danke ich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Cornelia Knorr
Antwort:
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