Ratsanfrage – Mobile Jugendarbeit in den Stadtteilen Kappel, Markersdorf, Morgenleite und Hutholz

Veröffentlicht in: Ratsanfragen im Stadtrat | 0

Jörg ViewegFragesteller:

Jörg Vieweg

Frage:

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

die aufsuchenden Angebote sind ein immer wichtiger werdendes Instrument der Sozialarbeit.
Wer heute Präventionsarbeit, Beratung und Hilfe besonders für Jugendliche anbietet, muss sich darauf einstellen, dass die Zielgruppe sich an wechselnden Orten im öffentlichen Raum bewegt, dass sie nur selten und oft sehr widerwillig öffentliche Institutionen aufsucht und dass die Grundlage jeder Zusammenarbeit eine Vertrauensbasis ist, die zunächst erarbeitet werden muss. Gerade deswegen ist die Mobile Jugendarbeit so wertvoll und unverzichtbar.
Die Streetworker der Mobilen Jugendarbeit der Jugendberufshilfe Chemnitz gGmbH in den Stadtteilen Kappel, Markersdorf, Morgenleite und Hutholz haben bisher unter großem persönlichen Einsatz wichtige Arbeit geleistet. Bereits seit 2018 ist eine der drei Stellen jedoch unbesetzt. Nun haben auch die verbliebenen zwei Mitarbeiter gekündigt und das Angebot droht ab April wegzubrechen.

In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie will die Stadtverwaltung sicherstellen, dass auch zukünftig die Angebote der Jugendsozialarbeit nach §13 SGB in den Stadtteilen Kappel, Markersdorf, Morgenleite und Hutholz sichergestellt werden können?
2. Wie will die Stadtverwaltung zur Sicherung der Qualität in der aufsuchenden Jugendsozialarbeit künftig sicherstellen, dass auch bei freien Trägern vergleichbare Löhne nach TVÖD-SoE gezahlt werden?
3. Wie könnte die Stadtverwaltung zukünftig sicherstellen, dass sich der Einsatz von Eigenmitteln durch freie Träger zukünftig nur auf den Sachkostenanteil beschränkt und damit auf die Anrechnung bei Personal- und Verwaltungskosten verzichtet werden könnte?

Für die Beantwortung der Fragen bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Vieweg

Antwort:

Sehr geehrter Herr Vieweg,

zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

1. Wie will die Stadtverwaltung sicherstellen, dass auch zukünftig die Angebote der Jugendsozialarbeit nach §13 SGB in den Stadtteilen Kappel, Markersdorf, Morgenleite und  Hutholz sichergestellt werden können?

Der Träger Jugendberufshilfe Chemnitz gGmbH hat sich verpflichtet, Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII in den benannten Stadtteilen zu erbringen. Insofern ist es Aufgabe des Trägers, diese Leistung ab dem 01.04.2019 sicherzustellen. Entsprechende Stellenausschreibungen und Gespräche laufen laut Aussagen des Trägers bereits.

Ungeachtet dessen findet im März 2019 ein Gespräch mit dem Träger zur Umsetzung der Aufgabe statt.

2. Wie will die Stadtverwaltung zur Sicherung der Qualität in der aufsuchenden Jugendsozialarbeit künftig sicherstellen, dass auch bei freien Trägern vergleichbare Löhne nach TVÖD-SuE gezahlt werden?

Die Bezahlung der Mitarbeiter ist Trägerhoheit. Die Stadtverwaltung Chemnitz finanziert auf der Grundlage der Fachförderrichtlinie Jugend, Soziales und Gesundheit und dem Besserstellungsverbot max. vergleichbare Löhne nach TVÖD-SuE.

3. Wie könnte die Stadtverwaltung zukünftig sicherstellen, dass sich der Einsatz von Eigenmitteln durch freie Träger zukünftig nur auf den Sachkostenanteil beschränkt und damit auf die Anrechnung bei Personal- und Verwaltungskosten verzichtet werden könnte?

Am 26.04.2016 hat der Jugendhilfeausschuss einen einstimmigen Beschluss zur Bemessung der Eigenleistungen bei der Förderung von Projekten freier Träger der Jugendhilfe gefasst (B-086/2016). Dieser regelt unter Beachtung des § 74 SGB VIII die Erbringung der Eigenleistung.

Freundliche Grüße
Ralph Burghart
Bürgermeister

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